Die SCHUFA ermöglicht es Verbrauchern, die Speicherfrist für einmalige Zahlungsstörungen von 36 auf 18 Monate zu verkürzen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese Neuregelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und basiert auf dem überarbeiteten „Code of Conduct Prüf- und Speicherfristen“, der im Mai 2024 zwischen Auskunfteien und Datenschutzbehörden verabschiedet wurde.
Für die Verkürzung der Speicherfrist müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Zahlungsausfall muss innerhalb von 100 Tagen beglichen werden, es dürfen innerhalb von 18 Monaten keine weiteren Negativdaten gemeldet werden und es dürfen keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzverfahren vorliegen. Verbraucher müssen hierfür keine zusätzlichen Schritte unternehmen, da die Löschung bei Erfüllung der Bedingungen automatisch erfolgt.
Verbraucher profitieren von verkürzten Speicherfristen
Bereits ab Dezember 2024 wendet die SCHUFA die Regelung rückwirkend auf geeignete Fälle an. Von der Änderung profitieren laut SCHUFA rund 60.000 Menschen, die ihre Bonität schneller verbessern können. Zusätzlich bietet die SCHUFA eine digitale Einsicht in die Speicherfristen sowie die bonify-App an, um Einträge und Fristen online einzusehen und Benachrichtigungen zu erhalten.
Verkürzte Speicherfrist an drei Voraussetzungen geknüpft
Die neue Regelung sieht für einmalige Zahlungsstörungen vor, dass eine Verkürzung der Speicherfrist auf 18 Monate nach Ausgleich unter drei Bedingungen möglich ist, die alle erfüllt sein müssen:
- Wenn der Ausgleich der Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die SCHUFA erfolgt ist.
- Wenn bis zum Ablauf der verkürzten Speicherfrist von 18 Monaten nach Ausgleich keine weiteren Negativdaten zu der Person an die SCHUFA gemeldet worden sind.
- Und wenn keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.
Wie bisher gilt auch weiterhin, dass personenbezogene Daten über ausgeglichene Zahlungsstörungen für weitere drei Jahre nach Ausgleich als „erledigte Zahlungsstörungen“ gespeichert werden.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Auskunftei, die Bonitätsdaten von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und verarbeitet. Sie hilft Banken, Händlern und anderen Unternehmen, finanzielle Risiken einzuschätzen, indem sie Informationen über das Zahlungsverhalten bereitstellt.
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