Telekom StreamOn darf vorerst weiter angeboten werden

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Die Bundesnetzagentur muss die Telekom in Sachen StreamOn vorerst weiter gewähren lassen und darf ihre Auflagen bzw. ihr Zwangsgeld nicht einfordern. Das berichtet heute das Onlinemagazin „Golem“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Grund dafür ist, dass das Oberverwaltungsgericht zunächst über die Beschwerde der Telekom gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. November 2018 entscheiden müsse. Das Kölner Gericht hatte die Auflagen der Bundesnetzagentur damals in vollem Umfang bestätigt.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Dezember 2017 Teile von Telekom StreamOn untersagt.

Mit der Option StreamOn können MagentaMobil-Kunden der Telekom über das mobile Datennetz unbegrenzt Medieninhalte von Partnern streamen, ohne, dass das im Tarif enthaltene Highspeed-Datenvolumen belastet wird. Das ist so lange möglich, wie das Volumenpaket nicht durch andere Inhalte aufgebraucht wurde. Die Telekom selbst sieht damit die Vorgaben zur Netzneutralität und Zero-Rating-Vorgaben der EU erfüllt.

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