Telekom StreamOn: Bundesnetzagentur will eine schnelle Änderung

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Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur in Bezug auf das Produkt „StreamOn“ am 20. November abgelehnt. Die Telekom kündigte an, dass man so wie bisher weiter machen will. Nun fordert die Bundesnetzagentur eine schnelle Änderung.

Wenn eine Umsetzung nicht erfolgt, beabsichtigt die Bundesnetzagentur das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro je Verstoß gegen die Telekom festzusetzen.

Es geht um ein Zwangsgeld in Höhe von maximal 200.000 Euro. Die Frist wurde für den 4. Dezember angesetzt, bis dahin soll sich die Telekom melden.

Die Telekom könnte der Strafe entgehen, in dem man StreamOn auch in anderen EU-Ländern erlaubt und in dem man das Drosseln der Qualität bei Videos wegfallen lässt. Aktuell wird bei StreamOn in 480p gestreamt, was laut Telekom ausreichend ist. Man spricht hier immer gerne von der DVD-Qualität ?

Die zwei Verstöße in Höhe von 100.000 Euro dürften für die Telekom nicht unbedingt das Problem sein. Langfristig muss man natürlich eine Lösung finden (man will ja rechtlich alles ausschöpfen), aber es würde mich nicht wundern, wenn man das Geld zur Not zahlt und erst mal wie bisher weiter macht.

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