Seit Juli 2023 wird in Deutschland bei der Abgasuntersuchung (AU) von Kraftfahrzeugen die Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) gemessen, insbesondere bei Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/VI. Eine erste Auswertung der Abgasuntersuchungen zwischen dem 1. August und dem 30. Oktober 2023 zeigt, dass das neue Messverfahren wirksam ist. Von 950.809 Euro 6/VI-Fahrzeugen haben 3,4 Prozent die Prüfung nicht bestanden.
TÜV-Verband empfiehlt Ausweitung der Partikelmessung
Der TÜV-Verband empfiehlt, die PN-Messung künftig nicht nur auf Euro 6/VI-Dieselfahrzeuge zu beschränken, sondern auch auf Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5b sowie auf Ottomotoren mit Direkteinspritzung ab Schadstoffklasse 6 auszudehnen. Diese Fahrzeuge gelten bereits unter der EU-Abgastypgenehmigung als streng reglementiert, und mit der vorhandenen Messtechnik kann sichergestellt werden, dass die Filter einwandfrei funktionieren. Fahrzeuge mit defekten oder manipulierten Filtersystemen gelten als „Heavy Dutters“.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 1985 für mehrspurige Kraftfahrzeuge vorgeschrieben und seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Ergebnisse der AU tragen zur Überwachung der Emissionen bei und stellen sicher, dass die Fahrzeuge keine übermäßigen Mengen an schädlichen Gasen ausstoßen. Die Partikelmessung soll dazu beitragen, Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß sicher zu identifizieren und notwendige Reparaturen einzuleiten.
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