Umweltbonus: Förderung von E-Autos ab heute verdoppelt

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Die Regierungskoalition hatte sich Anfang Juni auf ein Kon­junk­tur­pa­ket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Mit dabei war unter anderem höhere Kaufprämie für E-Autos, die ab heute in Kraft tritt.

Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt ab heute in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt (von 3000 Euro auf 6000 Euro).

So erhalten reine E-Autos (bis 40.000 Euro Nettolistenpreis) künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Für Plug-in-Hybride liegt die Förderung bei bis zu 6.750 Euro. Darin ist der Anteil der Autoindustrie bereits enthalten. Über 40.000 Euro Nettolistenpreis ist die Förderung geringer.

Ab 8. Juli 2020 wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • Junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Wer schlägt nun aufgrund der höheren Förderung zu?

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