Die Bandbreiten der Mindestversorgung im Telekommunikationsbereich werden in Deutschland angehoben. Der Bundesrat hat beschlossen, die Mindestgeschwindigkeit für Downloads von 10 auf 15 Mbit/s und für Uploads von 1,7 auf 5 Mbit/s zu erhöhen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass die Anpassung der Mindeststandards, ähnlich wie beim Mindestlohn, niemanden zurücklassen dürfe. Die neuen Werte sollen die digitale Teilhabe fördern und die private und berufliche Nutzung des Internets verbessern. Auch in Zukunft wird die Bundesnetzagentur die Mindestversorgung kritisch überprüfen und anpassen.
Durch die gestiegenen Anforderungen wird der monatliche Preis für die Grundversorgung angepasst. Er beträgt künftig ca. 35 Euro pro Monat.
Die Änderungen basieren auf einer umfassenden Evaluierung, bei der Gutachten unter anderem die technischen Möglichkeiten und die gesellschaftliche Realität berücksichtigt haben. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin eine Erhöhung empfohlen, die in Abstimmung mit den zuständigen Gremien beschlossen wurde.
Ab 2021 garantiert das Telekommunikationsgesetz jedem Bürger einen Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten, um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Standards und unterstützt Menschen, die keinen Zugang zu den Mindestangeboten haben.
Meine Meinung: 15 Mbit/s sind ein Witz. Die Bundesnetzagentur ist völlig realitätsfremd, wenn sie betont, dass davon auch Mehrpersonenhaushalte profitieren würden. Mehr fällt mir dazu ehrlich gesagt nicht ein.
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