Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten führen neue Regeln ein, die den Zugang zu Bargeld verbessern und Zahlungsdienste sicherer machen sollen.

Kern des Gesetzespakets ist, dass Verbraucher künftig in Geschäften bis zu 150 Euro an der Kasse abheben können, ohne einen Einkauf tätigen zu müssen, was vor allem ländliche Regionen besser versorgen soll. Das Europaparlament und der Rat der EU-Staaten haben eine politische Einigung erzielt, die jedoch noch formell beschlossen werden muss.

Neue EU-Regeln für Bargeld und Zahlungsdienste

Neben dem erleichterten Bargeldzugang sieht die Regelung mehr Transparenz an Geldautomaten in der EU vor, etwa durch die vorherige Anzeige zusätzlicher Gebühren und Informationen zu Wechselkursen bei Abhebungen in Fremdwährungen. Kontoauszüge sollen zudem übersichtlicher werden, indem künftig der tatsächliche Name des Händlers statt eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters erscheint.

Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister bereits systematisch prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor Überweisungen ausgeführt werden, und können bei Versäumnissen für Kundenschäden haften. Bei Identitätsbetrug, bei dem sich Kriminelle als Bankmitarbeitende ausgeben, sollen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Vorfall der Polizei gemeldet wird.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Barabhebung bis 150 Euro im Handel auch ohne Einkauf
  • Klare Gebühren- und Wechselkursinformationen am Geldautomaten
  • Klare Händlerbezeichnungen auf Kontoauszügen
  • Erweiterte Prüfpflichten und Haftung bei Überweisungsbetrug
  • Stärkere Verantwortung für Online-Plattformen bei Betrugsinhalten

Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen, da sie Banken gegenüber haften sollen, wenn sie trotz Hinweisen betrügerische Inhalte nicht entfernen und Kunden dadurch geschädigt werden.

Aus meiner Sicht stärkt dieses Paket die Position der Nutzer im Alltag deutlich. Gleichzeitig wirft es die Frage auf, wie schnell Handel, Banken und Plattformen die technischen Anpassungen umsetzen können, sobald diese final genehmigt wurden.


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  1. Max 🔱

    Das wird nochmal ein starker Todesstoß für die Filialbanken sein

  2. Philipp 🔆

    Wie werden denn dann die vorlaufenden Seriennummer und die Radioaktiven Marker zu Überwachung das Bargeldverkehrs bei der Ausgabe gewährleistet beziehungsweise erfasst?

    1. Bio 🌟

      Es gibt weder radioaktive Marker in Bargeld noch eine personenbezogene Seriennummernverfolgung. Supermärkte zahlen nur das Bargeld aus, das sie regulär über Banken oder Cash-Management-Firmen erhalten. Die Seriennummern werden nicht bei der Ausgabe an Kunden erfasst

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