Der Discounter Netto darf laut Gericht weiterhin exklusive Rabatte über seine App anbieten.

Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands abgewiesen. Die Richter sehen in App-basierten Rabattaktionen keine Diskriminierung bestimmter Kundengruppen. Bereits vorab hatte der Vorsitzende Richter von einem klaren Fall gesprochen.

Auslöser war ein beworbener Rabatt von 15 Prozent, der ausschließlich über die App eingelöst werden konnte. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass ältere, jüngere oder beeinträchtigte Menschen benachteiligt würden, da sie Apps teils nicht nutzen könnten. Laut Gericht müsse ein Anbieter jedoch nicht auf individuelle Fähigkeiten oder Vorlieben eingehen.

Urteil stärkt App-Rabatte im Einzelhandel

Das Gericht betonte, dass die App grundsätzlich allen Nutzern ab 14 Jahren offensteht. Zudem könnten digitale Angebote laut Bewertung auch Vorteile bieten, etwa für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Eine pauschale Benachteiligung wurde daher verneint.

Die Verbraucherzentrale zeigte sich enttäuscht und will die Urteilsgründe prüfen. Parallel laufen weitere Verfahren gegen andere Händler. Netto erklärte laut Unternehmensangaben, das Urteil bestätige die Gleichbehandlung aller Kunden. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ich halte die Entscheidung für praxisnah, da digitale Rabatte längst zum Alltag gehören. Allerdings stehen dadurch weiterhin einzelne Nutzergruppen vor Herausforderungen. Das heißt allerdings nicht, dass ich diese Apps beim Einkaufen gutheiße. Es ist einfach nur nervig, dass man inzwischen quasi auf diese Apps angewiesen ist und dabei natürlich auch das Nutzungsverhalten getrackt und analysiert wird.


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  1. RolliC 🏆

    Wahrscheinlich hat der Richter einfach mal verstanden, dass „Alte“ und „Behinderte“ in diesem Fall ein vorgeschobenes Argument sind…

  2. Maximilian 🔱

    Der Kunde muss doch nicht bei Netto einkaufen. Er darf auch gerne bei Edeka, Lidl, Kaufland, Rewe usw usw einkaufen

    1. Arjoma 🏅

      Eben.
      Ich kann die Gerichtsentscheidung auch absolut nachvollziehen, und die Klage selbst nicht.

      Es ist ja nicht so, dass mich irgendwer zwingt, auch nur eine einzige App zu benutzen (auch wenn es immer gut funktioniert sich aufzuregen sich als Kämpfer hinzustellen gegen nicht vorhandene Zwänge, egal, ob es ums Gendern, das E-Auto oder das Schnitzel geht, das einem angeblich verboten wird).

      Die Läden bieten mir eine App an, die ich nutzen kann oder auch nicht. Sie sollen sich dabei an geltendes Datenschutzrecht halten (tun sie das nicht, sollte man sie dafür verklagen) – aber ich kann doch nicht sagen „Ich benutze die App nicht, aber ich will ihre Vorteile haben“.

      Vermutlich haben die Läden selbst auch einen Vorteil von den Apps, aber das ist ja ihr gutes Recht.

      Ich sage ja auch nicht „Ich verwende die kostenlose Variante von YouTube statt der kostenpflichtigen ohne Werbung – aber ich fühle mich ungerecht behandelt, weil ich Werbung sehe und die anderen nicht“.
      Oder „es gibt einen günstigen Baumarkt, der ist aber 50 km von mir entfernt und ich komme nicht dorthin, das ist ungerecht. Ich will, dass der Baumarkt eine Filiale vor meiner Haustür errichtet oder mir einen Shuttle-Service bietet, denn ansonsten werde ich ja diskriminiert gegenüber den Menschen, die näher dran wohnen oder ein Auto haben“.

  3. Stefan K. 🔅

    Finde ich nicht so gut, denn das öffnet eigentlich jetzt Tür und Tor für eine Masse ähnlicher Apps. Quasi jede größere Handelskette hat damit einen Freifahrtsschein bekommen, eigene Apps inkl. potenziellem Nutzer-Tracking raus zu schmeißen. Merke ich bei REWE immer mal wieder, dass durch diese Coupon-Geschichten teilweise ordentlich was einzusparen ist. Zumindest, wenn man sich auf bestimmte Markenware beschränken will, Eigenmarken oder No-Name-Marken sind meist nicht bei solchen Aktionen dabei.

  4. Kaan 👋

    Leider ist die Bedienung der Netto- und Edeka-Apps sehr umständlich. Besonders die notwendige Marktauswahl und die ständig wechselnden Barcodes sind problematisch, vor allem für ältere Menschen. Eine einfachere Lösung wäre ein dauerhafter Barcode, ähnlich wie bei Payback. So ließe sich die aktuell sehr hohe Hürde bei der Nutzung deutlich senken.

    Da ich in diesen Läden sowieso nicht wirklich von den Rabatten profitiere, lasse ich die App meistens links liegen. Mir reicht es völlig aus, einfach kurz die Payback-Karte vorzuzeigen.

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