Der Discounter Netto darf laut Gericht weiterhin exklusive Rabatte über seine App anbieten.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands abgewiesen. Die Richter sehen in App-basierten Rabattaktionen keine Diskriminierung bestimmter Kundengruppen. Bereits vorab hatte der Vorsitzende Richter von einem klaren Fall gesprochen.
Auslöser war ein beworbener Rabatt von 15 Prozent, der ausschließlich über die App eingelöst werden konnte. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass ältere, jüngere oder beeinträchtigte Menschen benachteiligt würden, da sie Apps teils nicht nutzen könnten. Laut Gericht müsse ein Anbieter jedoch nicht auf individuelle Fähigkeiten oder Vorlieben eingehen.
Urteil stärkt App-Rabatte im Einzelhandel
Das Gericht betonte, dass die App grundsätzlich allen Nutzern ab 14 Jahren offensteht. Zudem könnten digitale Angebote laut Bewertung auch Vorteile bieten, etwa für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Eine pauschale Benachteiligung wurde daher verneint.
Die Verbraucherzentrale zeigte sich enttäuscht und will die Urteilsgründe prüfen. Parallel laufen weitere Verfahren gegen andere Händler. Netto erklärte laut Unternehmensangaben, das Urteil bestätige die Gleichbehandlung aller Kunden. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ich halte die Entscheidung für praxisnah, da digitale Rabatte längst zum Alltag gehören. Allerdings stehen dadurch weiterhin einzelne Nutzergruppen vor Herausforderungen. Das heißt allerdings nicht, dass ich diese Apps beim Einkaufen gutheiße. Es ist einfach nur nervig, dass man inzwischen quasi auf diese Apps angewiesen ist und dabei natürlich auch das Nutzungsverhalten getrackt und analysiert wird.
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