Das Wohnungsunternehmen Vonovia erlaubt nach einem Gerichtsverfahren die Installation eines Balkonkraftwerks und beendet damit einen Rechtsstreit mit Signalwirkung.

Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat nach einem Rechtsverfahren der Installation eines Balkonkraftwerks bei einem Mieter aus Aachen zugestimmt. Zuvor hatte das Unternehmen die Genehmigung nach eigenen Angaben über Monate verweigert und dabei umfangreiche technische Nachweise gefordert.

Nach Einreichung der Klage erklärte Vonovia vor Gericht eine vorbehaltlose Zustimmung, wodurch sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten des Unternehmens erledigte. Unterstützt wurde der Mieter von der Deutschen Umwelthilfe, die das Vorgehen als grundsätzlichen Konflikt bewertet.

Nach Darstellung der Organisation verlangte Vonovia unter anderem Windlastberechnungen, statische Gutachten und die Anwendung spezieller Normen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun eine zügige Überarbeitung der Gestattungsvereinbarungen, um Rechtssicherheit für eine große Zahl von Mietern zu schaffen.

Gerichtliche Entscheidungen zu Balkonkraftwerken

Die Forderungen der Deutschen Umwelthilfe werden nach eigener Darstellung durch ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek gestützt.

Das Gericht entschied Anfang Dezember, dass ein Vermieter den Rückbau eines installierten Balkonkraftwerks nicht pauschal verlangen kann. Allgemeine Bedenken wie Haftungsfragen oder optische Beeinträchtigungen seien demnach keine ausreichenden Gründe für eine Verweigerung.

Zentrale Punkte der Entscheidungen

  • Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht grundsätzlich untersagen
  • Überzogene technische Anforderungen gelten als unzulässig
  • Der Anschluss über eine herkömmliche Steckdose wurde akzeptiert

Aus meiner Sicht zeigt der Fall, dass rechtliche Klärungen zunehmend konkrete Leitplanken für Vermieter und Mieter setzen. Die Entscheidungen könnten dazu beitragen, Konflikte künftig früher zu vermeiden und Genehmigungsprozesse klarer zu strukturieren.


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  1. MYAbln ☀️

    So ein Gerichtsurteil brauche ich für den Ausbau von Glasfaser, der wird mir nämlich von Vonovia verwehrt.

  2. Stefan K. 🔅

    Na das dürfte meiner Ex-Partnerin gefallen. Sie lebt im vierten Stock, perfekte Ausrichtung zur Sonne ab Vormittag, da lohnt sich so ein Balkonkraftwerk richtig.

  3. Yupi 🏅

    Balkonkraftwerke müssen der technischen Norm und den Anforderungen entsprechen. Dazu gehören Elektronormen und Wielandstecker, Haltevorrichtung müssen auch einem Sturm standhalten, Gestaltungssatzungen der Gemeinden oder Vorschriften des Denkmalschutzes sind einzuhalten.

    Es gibt kein Gott gegebenes Recht auf ein Balkon Kraftwerk. Spätestens wenn es bei Sturm auf dem Gehweg liegt und jemand erschlagen hat, dann kommt die Versicherung und wird dem Mieter dann schon in die ewige Insolvenz Klagen.

    1. René Hesse ♾️

      Wielandstecker sind nicht mehr nötig https://www.mobiflip.de/einheitliche-sicherheitsstandards-fuer-balkonkraftwerke-beschlossen/ und auch sonst hat das wenig mit dem Artikel zu tun. Es geht doch gerade um überzogene Anforderungen. Und nicht um die technischen Basisanforderung.

      1. Yupi 🏅

        Wielandstecker entspricht der VDE Norm und wird auch von Experten empfohlen.

        Windows etc gehört eben dazu. Bei Wish oder Temu mit Panzertape gelieferte Solarmodule sond es eben nicht.

        1. René Hesse ♾️

          Das ist eine ganz andere Aussage, als du zunächst getätigt hast. Nur weil etwas einer Norm entspricht, heißt es nicht, dass die Norm eine fixe Anforderung ist, schau dir die DIN VDE V 0126-95 doch an. „Wielandstecker“ sind keine Anforderung, aber natürlich weiterhin normgerecht. Genau so sind Schutzkontaktstecker an einer herkömmlichen Haushaltssteckdose seit 2025 normgerecht. Auf welche Experten beziehst du dich mit deiner schwammigen und nicht rechtsverbindlichen Aussage? Der VDE bzw. die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) ist es jedenfalls nicht, sonst hätten sie die Norm nicht überarbeitet.

        2. m1x 🏅

          Unter einigen Experten löst die Vorschriftenflut des VDE manchmal Kopfschütteln aus. Denn sie verursacht Kosten, die manchmal in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Nur mal so am Rande.
          Genau genommen werden sogenannte Wielandstecker normlich nicht genannt. Denn Wieland ist ein Markenname. Du wirst auch kaum einen Elektriker finden, der wegen sowas zu dir nach Hause kommt. Denn für die Installation braucht man den. Wer klüger ist und auf Nummer sicher gehen will, kauft sich z.b. einen Seplugs. Entspricht der Norm und dafür braucht man keinen Elektriker.

        3. André 👋

          Meine Experten (3x Elektromeister) schütteln bezüglich des Wielandsteckers den Kopf: Wenn ein handelsüblicher Mikrowechselrichter vor der Schuko-Steckdose werkelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es hier zum Stromschlag kommt. Übrigens entspricht die Schukosteckdose der aktuellen Norm, wenn auch nur bis zu einer Leistung von 960 Wp.

    2. RolliC 🎖

      Wenn ichs nicht ganz falsch im Kopf habe, wurde die Norm angepasst, so dass Schuko-Stecker bis zu einer gewissen Nennleistung der VDE Norm entsprechen. Allerdings wird die Begrenzung bei den Schuko-Steckern durchaus als willkürlich betrachtet.

    3. André 👋

      Würde Dich bitten wollen, vor dem Verbreiten unsachlicher und gar falscher Aussagen den Artikel zu lesen und Dich mit den Vorgaben zu befassen. Wie Du richtig erkennst, gibt es tatsächlich kein „Gott gegebenes Recht“, dafür aber nationale Regelungen. Ein „Klagen in die ewige Insolvenz“ dürfte es beim Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung und dem Einhalten der Vorschriften nicht geben. Auch Dein Verweis auf „Gestaltungssatzungen“ oder Vorschriften des Denkmalschutzes sind nett, allerdings ist selbst Denkmalschutz kein Grund, ein Balkonkraftwerk zu verbieten. Gibt genügend online abrufbare Berichte dazu. Das nächste Mal bitte erst mit Ahnung kommentieren, vielen Dank.

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