Das Wohnungsunternehmen Vonovia erlaubt nach einem Gerichtsverfahren die Installation eines Balkonkraftwerks und beendet damit einen Rechtsstreit mit Signalwirkung.
Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat nach einem Rechtsverfahren der Installation eines Balkonkraftwerks bei einem Mieter aus Aachen zugestimmt. Zuvor hatte das Unternehmen die Genehmigung nach eigenen Angaben über Monate verweigert und dabei umfangreiche technische Nachweise gefordert.
Nach Einreichung der Klage erklärte Vonovia vor Gericht eine vorbehaltlose Zustimmung, wodurch sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten des Unternehmens erledigte. Unterstützt wurde der Mieter von der Deutschen Umwelthilfe, die das Vorgehen als grundsätzlichen Konflikt bewertet.
Nach Darstellung der Organisation verlangte Vonovia unter anderem Windlastberechnungen, statische Gutachten und die Anwendung spezieller Normen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun eine zügige Überarbeitung der Gestattungsvereinbarungen, um Rechtssicherheit für eine große Zahl von Mietern zu schaffen.
Gerichtliche Entscheidungen zu Balkonkraftwerken
Die Forderungen der Deutschen Umwelthilfe werden nach eigener Darstellung durch ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek gestützt.
Das Gericht entschied Anfang Dezember, dass ein Vermieter den Rückbau eines installierten Balkonkraftwerks nicht pauschal verlangen kann. Allgemeine Bedenken wie Haftungsfragen oder optische Beeinträchtigungen seien demnach keine ausreichenden Gründe für eine Verweigerung.
Zentrale Punkte der Entscheidungen
- Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht grundsätzlich untersagen
- Überzogene technische Anforderungen gelten als unzulässig
- Der Anschluss über eine herkömmliche Steckdose wurde akzeptiert
Aus meiner Sicht zeigt der Fall, dass rechtliche Klärungen zunehmend konkrete Leitplanken für Vermieter und Mieter setzen. Die Entscheidungen könnten dazu beitragen, Konflikte künftig früher zu vermeiden und Genehmigungsprozesse klarer zu strukturieren.
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