Warnung der Finanzaufsicht: App „Schw“ könnte illegal arbeiten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor der App „Schw“, über die nach ihren Angaben möglicherweise unerlaubt mit Aktien gehandelt wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat eine Warnmeldung zu der App „Schw“ (absichtlich nicht verlinkt) veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die Anbieter der App Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland erbringen. Über die App soll der Handel mit Aktien auf iOS und Android möglich sein.
Die BaFin weist darauf hin, dass für das Anbieten von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis notwendig ist.
Diese Erlaubnis wird von der BaFin erteilt und setzt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben voraus. Informationen darüber, ob ein Unternehmen zugelassen ist, stellt die Aufsicht in ihrer öffentlichen Unternehmensdatenbank bereit.
Rechtlicher Hintergrund und Einordnung der Warnung
Die aktuelle Warnung stützt sich laut BaFin auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Diese Vorschrift erlaubt es der Aufsicht, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung erbracht werden. Ob gegen die Anbieter der App konkrete Maßnahmen ergriffen werden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Hinweise der Behörden für Verbraucher
- Geldanlagen im Internet sollten kritisch geprüft werden
- Vorab-Recherche zu Anbietern wird empfohlen
- Eintrag in der BaFin-Datenbank kann Hinweise geben
Nach Angaben der BaFin raten auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter generell zu besonderer Vorsicht bei Online-Geldanlagen, da Betrugsversuche häufig über digitale Plattformen erfolgen.
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