Urteil: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Marktgeschehen

Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.

Diesen Hinweis hat sicher jeder schon einmal auf YouTube zu Gesicht bekommen, das könnte sich in Zukunft allerdings ändern, denn Google unterlag heute vor dem Landgericht München der GEMA in einem Rechtsstreit.

Die Sperrtafeln auf YouTube sind demnach illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München in seinem Urteil. Das Gericht sagt weiterhin, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.

Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass YouTube die Hinweise anpasst, sicher ist das aber noch nicht. Was hat der Nutzer davon? Richtig, rein gar nichts.

Quelle: GEMA Pressemitteilung

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