Weltverbrauchertag 2014: Forderung nach Widerrufsrecht beim App-Kauf

Marktgeschehen

Im Rahmen des morgen stattfindenden Weltverbrauchertags fordert der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Reinhard Meyer Widerrufsrechte beim Kauf von Apps.

Seiner Meinung nach seien die aktuellen Möglichkeiten zur Rückgabe einer gekauften App nur unzureichend gegeben. Google Play erlaubt die Rückgabe gekaufter Inhalte beispielsweise lediglich bis 15 Minuten nach dem Kauf und auch bei Apple könnte das Ganze durchaus besser in den App Store integriert werden (aktuell muss man dafür eine gesonderte Unterseite aufrufen).

Aus diesem Grund fordert Meyer ein vollwertiges Widerrufsrecht beim Kauf von Apps. Im Mai wird die Verbraucherschutzministerkonferenz stattfinden – dort will man sich dann diesem Thema annehmen, anschließend soll eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene folgen.

Wer sich eine App herunterlädt, die die Versprechungen oder Erwartungen nicht annähernd erfüllt, der hat bislang kaum eine Möglichkeit, die Anwendung nach dem Kauf wieder zurückzugeben.

Die Forderung eines vollwertigen Widerrufsrechts ist dabei ein Bestandteil eines Acht-Punkte-Forderungskatalogs. Dieser Katalog wird in der kommenden Verbraucherschutzkonferenz einen besonderen Schwerpunkt darstellen und soll einen Leitfaden für künftige Bemühungen im Bereich des Verbraucherschutzes im digitalen Markt darstellen. Das Ganze klingt dabei durchaus interessant, die acht Forderungen werden im Detail wie folgt erklärt:

  1. Informationspflichten
    Sowohl für die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für die Unternehmen sind die aktuellen Regelungen zu Informationspflichten nicht zufriedenstellend. Deshalb soll geprüft werden, wie die bestehenden Informationspflichten gemäß der Verbraucherrechterichtlinie auf mobilen Endgeräten gut nachvollziehbar und leicht verständlich umgesetzt werden können.
  2. Maschinenlesbare AGB und Datenschutzbestimmungen
    Von Vorteil für eine bessere Transparenz wären etwa „maschinenlesbare“ AGB, die es ermöglichen, dass der jeweils verwendete Browser die AGB in ihren Kern­bereichen mit den Voreinstellungen abgleicht und dem Nutzer eine Rückmeldung gibt.
  3. Datenschutz
    Gerätehersteller und Dienstanbieter sollen über die Aktivität einzelner Module (z.B.GPS, Bluetooth, WLAN etc.) im mobilen Endgerät informieren und dass das Ein- und Ausschalten dieser Funktionen einfach und übersichtlich gestalten. Ebenso sollte bereits bei der Installation von Programmen grundsätzlich eine Abfrage der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen, ob sie mit Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten oder anderer Inhalte wie Fotos einverstanden sind. Statt seitenlanger und unverständlicher allgemeiner Bedingungen sollen standardisierte Symbole Zustimmung oder Ablehnung vereinfachen.
  4. Internationalisierung
    Für die Neuregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene im Hinblick auf die fortschreitende Internationalisierung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich. Ein „Race to the Bottom“ in Mitgliedstaaten mit schwacher Rechtsdurchsetzung soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung gegenüber Bürgern eines Mitgliedsstaates soll (auch) die Behörde des betroffenen Mitgliedsstaates zuständig sein und nicht nur der Unternehmenssitz entscheiden.
  5. Gütesiegel
    Es soll ein verbindlicher Kriterienkatalog entwickelt werden um ein europäisches Gütesiegel zu etablieren, das M-Commerce typische Schwierigkeiten, wie Darstellung, Verständlichkeit, Transparenz und Datenschutz berücksichtigt.
  6. Widerrufsrecht bei Apps
  7. Verbraucherbildung im digitalen Verbraucherschutz
    Die Information und Verbraucherbildung im digitalen Verbraucherschutz sollte im Bereich der Schulen, der Verbraucherzentralen und der Wirtschaft verbessert werden, da die digitale Welt zukünftig sowohl mit großen Vorteilen aber auch Möglichkeiten der Benachteiligung in sehr starkem Maße wachsen wird.
  8. Mobiles bezahlen
    Zukünftig werden die Möglichkeiten des mobilen Bezahlens wachsen. Dazu sind Fragen des Haftungsrisikos für unautorisierte Zahlungen, zur Vergleichbarkeit der Nutzungsbedingungen verschiedener Anbieter und der Kompatibilität verschiedener Zahlungssysteme zu klären.
Quelle Schleswig-Holstein via @Telemedicus Bildquelle Flickr CC-by 2.0

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