Einlagensicherung: Private Banken verabschieden umfassende Reform


Mit einer umfassenden Reform stellen die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu auf. Für die Millionäre unter euch sind das nicht die besten Nachrichten.
Der Bundesverband deutscher Banken gibt an: Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin „in voller Höhe“ geschützt. Daran merkt man schon, dass man vor allem an den Obergrenzen der Einlagensicherung schraubt.
Die Einlagensicherung der privaten Banken hat in den vergangenen Jahren mehrfach Kunden vor Verlusten geschützt. Ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder floss dabei jedoch nicht an private Sparer, sondern an professionelle Einleger. Der letzte prominente Fall war die Pleite der Greensill Bank.
Die Reform umfasst folgende wesentliche Elemente:
- Der Kreis der geschützten Einleger wird angepasst. Private Sparer („natürliche Personen“) und Unternehmen bleiben umfassend geschützt. Dasselbe gilt für Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – etwa Sozialversicherungen. Dagegen werden professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.
- Ab 2023 gelten erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger. So beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab 2023 fünf Mio. Euro und für Unternehmen 50 Mio. Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen angepasst. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf eine Mio. Euro, für Unternehmen auf zehn Mio. Euro.
- Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung.
- Die Einlagensicherung wird konsequent auf Deutschland fokussiert. Denn hier gibt es eine Tradition des hohen Schutzniveaus für Sparer, sei es über eine Institutssicherung oder eben unsere Einlagensicherung. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.
Die Reform soll erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam. Einleger und Verbandsmitglieder sollen damit ausreichend Zeit erhalten, um sich auf die Änderungen einzustellen.
Unabhängig davon besteht natürlich weiterhin die gesetzliche Einlagensicherung. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro. Diese Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und Bank.
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