Die letzten Papierführerscheine verschwinden


Autofahrer in Deutschland, die ab 1971 geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen EU-weit gültigen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Damit verschwinden nun auch die letzten Papierführerscheine, die noch im Umlauf sind. Mit einer kleinen Ausnahme: Ältere Fahrer, die vor 1953 geboren sind, haben bis 2033 Zeit, wobei die Umstellung nur Pkw- und Motorradführerscheine betrifft. Der Umtausch ist obligatorisch und kostet rund 25 Euro. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Führerscheine europaweit fälschungssicher und einheitlich zu machen. Der neue Führerschein bleibt 15 Jahre ohne erneute Prüfung gültig.
Durch den Umtausch werden mögliche Probleme und Kosten vermieden. Wer die Frist für den Umtausch versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Auch wenn keine Strafe wegen Fahrens ohne Führerschein droht, kann das Fahren mit einem abgelaufenen Papierführerschein im In- und Ausland zu Schwierigkeiten führen, insbesondere beim Mieten eines Fahrzeugs.
Um die Umstellung zu erleichtern, rät der ADAC, sich frühzeitig bei der Führerscheinstelle zu melden. Für den Umtausch werden ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein benötigt. Die Umtauschpflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die seit 2022 schrittweise umgesetzt wird. Der gesamte Prozess soll bis 2033 abgeschlossen sein.
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Ich finde es spannend, dass Gesetzesänderungen erlauben alte Dokumente ungültig zu machen obwohl diese so definiert waren, dass sie gültig sein müssten.
Damit ist eigentlich klar, dass es keinerlei Rechtssicherheit gibt sondern der Gesetzgeber und die EU jederzeit ALLES einfach nach Lust und Laune ändern können.