Abgasskandal: Keine Schadensersatzansprüche gegen den Staat


Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat entschieden, dass der Staat gegenüber Fahrzeughaltern nicht auf Schadensersatz haftet.
Hintergrund ist die Klage eines Fahrzeughalters gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Der Kläger warf der Behörde vor, ihre Aufsichtspflichten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Typgenehmigung für sein Fahrzeug fehlerhaft erteilt zu haben. Außerdem bemängelte er, dass das KBA nicht gegen das sogenannte Thermofenster des Herstellers seines Fahrzeugs eingeschritten sei.
Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2023 Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller wegen des Einsatzes von Thermofenstern nicht grundsätzlich ausgeschlossen hatten, sahen die Gerichte in Flensburg und Schleswig keinen Grund, auch Schadensersatzansprüche gegen den Staat zuzusprechen. Der Kläger hatte argumentiert, dass der Staat durch die unterlassene Überwachung eine Verantwortung trage. Das Gericht stellte jedoch klar, dass das Interesse des Klägers nicht vom Schutzzweck des Typgenehmigungsrechts gedeckt sei.
Der 11. Senat des OLG Schleswig teilte dem Kläger mit, dass er die Berufung für offensichtlich aussichtslos halte. Daraufhin nahm der Kläger seine Berufung zurück. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass sowohl der Kauf des Fahrzeugs als auch die Aufdeckung der Manipulationen mehr als acht Jahre zurücklägen, was die Klage zusätzlich entkräfte.
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Die überaus perfide elektronische Schummelei ging ja auch über das Thermofenster hinaus, die sehr komplexe Software erkannte, wann ein Abgaszyklus in einer Testumgebung vonstatten ging bzw. wann nicht. „Vorsprung durch Technik“ eben. Verkackeiert wurden hier nicht nur der Käufer, und die Umwelt, sondern auch der Staat (KBA).
Einen Vorwurf oder Anspruch hätte in meinen Augen der Kläger nur, wenn das KBA davon gewusst hätte bzw. im Anschluss nicht sofort eingeschritten wäre.