Im europäischen Zahlungsverkehr wird ab dem 9. Oktober 2025 die gesetzlich vorgeschriebene Empfängerüberprüfung eingeführt.

Dabei wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der angegebene Name des Empfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Weicht das Ergebnis ab, wird der Zahler informiert und kann entscheiden, ob die Transaktion trotzdem ausgeführt werden soll. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu reduzieren.

Die Empfängerüberprüfung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung, ersetzt jedoch nicht die Vorsicht der Zahlenden. Damit die Prüfung reibungslos funktioniert, müssen Rechnungsaussteller eindeutige Angaben zu Name und IBAN des Empfängers machen. Banken wollen Unternehmen dabei unterstützen, korrekte Daten im Zahlungsverkehr zu hinterlegen.

Abgleich von Name und IBAN wird Pflicht

Die Prüfung erfolgt durch einen Abgleich der Daten zwischen der Bank des Zahlers und der Empfängerbank. Das Ergebnis kann eine vollständige Übereinstimmung, eine nahezu Übereinstimmung mit Anzeige des korrekten Namens oder keine Übereinstimmung sein. Die Anzeige erfolgt direkt bei der Eingabe der Überweisungsdaten.

Die Überprüfung wird auch bei Banküberweisungen am Schalter sowie bei neu eingerichteten oder geänderten Dauer- und Terminaufträgen durchgeführt. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Für Verbraucher entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Ab Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen die Empfängerüberprüfung umsetzen. Unternehmen können diese bei Sammelüberweisungen deaktivieren, etwa für wiederkehrende Gehaltszahlungen. Erste Banken informieren ihre Kunden bereits darüber.

Die Regelung gilt zunächst für Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums und soll bis Juli 2027 auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen können teilnehmen.

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  1. Couch Kartoffel 🍀

    Wird höchste Zeit und wer nach Eheschließung den Name ändert und nichts auf die Reihe bekommt, der hat eben Pech gehabt.

  2. Peter 🪴

    Ich hoffe es gibt auch keine Probleme bei Doppel oder Mehrfachnamen. Die geben ein Großteil der Leute gar nicht mit an bei Überweisungen.

    1. Felix 🔆

      Hoffe ich auch. Prüfung vom Nachnamen würde meiner Meinung nach auch reichen. Hoffe das gibt keine Probleme…

    2. zoula ☀️

      durch die Identifizierungsmethoden bei Kontoeröffnung wurden bei mir alle 3 Vornamen als Kontoinhaber registriert. Bisher gab es keine Probleme bei Überweisungen an Rufname Nachname, aber mal sehen.

  3. Mårtiň 🌀

    Das wurde aber auch Zeit. Ich hoffe die Prüfung ist nicht zu streng. Wenn ich etwas an mich selber überweise und als Vorlage speichere, nutze ich meistens „Vornamen Nachname Bankname“ als Empfänger, damit ich es alles schnell wieder finde.

  4. Sven Jacob ☀️

    Endlich!

  5. Matze51 🌀

    Wird höchste Zeit

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