„Smart Glasses“ bleiben erlaubt: Die LED macht den Unterschied

Die Bundesnetzagentur sieht derzeit keinen Grund, die Meta Smart Glasses mit integrierter Kamera in Deutschland zu verbieten.

Entscheidend sei das LED-Signal der Brillen. Nach Einschätzung der Behörde können Dritte dadurch erkennen, wenn eine Aufnahme läuft. Ein formelles Verfahren gegen die Geräte führt die Bundesnetzagentur derzeit nicht, berichtet die FAZ. Der Markt werde jedoch weiter beobachtet.

Die Einschätzung der Rechtslage bleibt allerdings umstritten. HateAid hatte Strafanzeige gestellt, die zuständige Zentralstelle prüft einen Anfangsverdacht. Bei Verstößen gegen das TDDDG können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen. Das Thema wird durchaus kontrovers diskutiert, auch die Tagesschau hatte berichtet:

Meta Smart Glasses sorgen weiter für Datenschutzdebatte

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Bundesnetzagentur hält die Aufnahme-LED derzeit für ausreichend.
  • Datenschützer kritisieren mögliche heimliche Aufnahmen von Passanten.
  • Meta verweist auf LED-Anzeige und Manipulationsschutz.
  • Brisant: Ein Patent von Meta beschreibt sogar kontinuierliche Aufnahmen mit KI und Gesichtserkennung (PDF).

Ich finde die aktuelle Entscheidung nachvollziehbar, solange die Aufnahme wirklich eindeutig erkennbar bleibt. Ich bin der Meinung, die kann man auch schnell mal übersehen. Langfristig dürfte eine kleine LED sowieso kaum alle Datenschutzfragen lösen. Spätestens bei Daueraufzeichnung und automatischer Gesichtserkennung wird die Debatte deutlich schwieriger.


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