Automobilclub befürchtet „Verbrennerverbot durch die Hintertür“

Auspuff Diesel Abgas

Aktuellen Medienberichten zufolge plant die EU-Kommission, Flottenbetreiber ab dem Jahr 2030 zur vollständigen Nutzung von Elektrofahrzeugen zu verpflichten.

Zwar liegen bislang keine offiziellen Gesetzesentwürfe vor, doch auf europäischer Ebene wird intensiv über verbindliche Quoten für Elektrofahrzeuge in Firmen-, Miet- und Leasingflotten diskutiert.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) steht diesen Überlegungen ablehnend gegenüber und kritisiert die Pläne als unausgereift. Man spricht gar von einem „Verbrennerverbot durch die Hintertür“. Alle angeführten Punkte, die diese Sichtweise untermauern sollen, hat man bereits in dieser oder ähnlicher Form gehört.

Der AvD sieht in der angedachten Regelung ein faktisches Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im gewerblichen Bereich, obwohl die nötige Infrastruktur und die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür nicht ausreichend gegeben sind.

Besonders im Gebrauchtwagenmarkt seien E-Fahrzeuge im Vergleich zu Fahrzeugen mit klassischen Antrieben oft teurer. Zudem mangele es laut AvD vielerorts an Lademöglichkeiten, sowohl im städtischen Raum als auch am Arbeitsplatz. Laut AvD könne die notwendige Ladeinfrastruktur bis 2030 nicht in ausreichendem Maße ausgebaut werden.

Infrastrukturdefizite und soziales Ungleichgewicht

Der AvD kritisiert, dass breite Bevölkerungsschichten durch solche Maßnahmen von individueller Mobilität ausgeschlossen würden oder mit erheblich höheren Kosten rechnen müssten. Der Ausbau des Stromnetzes schreitet insbesondere für Schnellladeangebote zu langsam voran. Neben privaten Nutzern seien auch Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen weiterhin auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor angewiesen, heißt es.

Statt verbindlicher E-Quoten fordert der AvD technologieoffene Lösungen. Dazu zählt die Förderung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels), die mit finanziellen Ausgleichsmechanismen wie einem Klimageld oder Entlastungen bei der CO₂-Besteuerung gekoppelt sind. Auch sozial gestaffelte Leasingmodelle für E-Autos (sogenanntes „Social Leasing“) werden als mögliche Maßnahme genannt.

Bundeskanzler Merz kritisierte kürzlich ebenfalls eine mögliche einseitige Fokussierung auf bestimmte Antriebstechnologien. Er wies darauf hin, dass noch unklar sei, ob diese Technologien bis zu einem festgelegten Datum ausreichend „marktreif“ sein werden, um ausschließlich auf sie zu setzen. Überraschend kommt das nicht.

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