ChatGPT verletzt Urheberrecht: Historisches Urteil aus München

Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass KI-Anbieter wie OpenAI für urheberrechtlich geschützte Inhalte Lizenzen erwerben müssen.
Das Landgericht München stellte im Verfahren der GEMA gegen OpenAI fest, dass der US-Konzern beim Training und Betrieb von ChatGPT geschützte Songtexte ohne Genehmigung genutzt hat.
Laut Urteil hätte OpenAI die Rechte aus dem GEMA-Repertoire erwerben müssen, da die KI Kopien der Originalwerke erstellt und auf Nutzereingabe hin wiedergibt.
Gericht bekräftigt Lizenzpflicht für KI-Anbieter
Nach Angaben der GEMA verdeutlicht das Urteil, dass technologische Innovation nicht außerhalb bestehender Urheberrechtsnormen stehen darf. OpenAI habe mit der Verwendung geschützter Texte das Urheberrecht mehrfach verletzt und müsse künftig Lizenzen erwerben.
Die Richter betonten, dass OpenAI keine privilegierte Forschungsorganisation sei und sich nicht auf Text- und Data-Mining-Ausnahmen berufen könne.
Kernpunkte des Urteils
- Nutzung geschützter Werke durch KI ist lizenzpflichtig
- ChatGPT speichert und reproduziert urheberrechtlich geschützte Texte
- Text- und Data-Mining deckt solche Eingriffe nicht ab
- OpenAI verstößt damit gegen europäisches Urheberrecht
Verantwortung der Betreiber und EU-weite Signalwirkung
Das Landgericht München I hat auch klargestellt, dass die Haftung nicht auf einzelne technische Komponenten oder Nutzer abgewälzt werden kann. Nach Auffassung der Kammer tragen die Betreiber der Sprachmodelle die volle Verantwortung für die Gestaltung des Trainingsprozesses sowie für die Verwendung der zugrunde liegenden Datensätze.
Da die Beklagten die Modelle entwickelt, trainiert und bereitgestellt haben, seien sie als eigenständige Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke anzusehen. Damit greife die Haftung direkt auf Unternehmensebene, unabhängig davon, ob einzelne Outputs auf bestimmte Nutzeranfragen zurückzuführen sind.
Darüber hinaus betonte das Gericht die unionsrechtliche Dimension: Die Auslegung der InfoSoc-Richtlinie müsse sicherstellen, dass der Schutz geistigen Eigentums auch gegenüber neuen technologischen Anwendungen effektiv bleibt. Eine generelle Ausnahme für KI-Trainingsprozesse sei mit der Systematik des europäischen Urheberrechts nicht vereinbar.
Die Entscheidung hebt damit nicht nur nationale Maßstäbe hervor, sondern deutet auch auf eine künftige Harmonisierung der Rechtspraxis in der EU hin. Beobachter erwarten, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus prägende Wirkung für ähnliche Verfahren in anderen Mitgliedstaaten entfalten könnte.
GEMA spricht von „Meilenstein“ für faire Vergütung
Die GEMA bezeichnete die Entscheidung als „Meilenstein“ für faire Vergütung und verwies auf ihr seit 2024 bestehendes Lizenzmodell, das die rechtssichere Nutzung von Musik durch KI-Systeme ermöglichen soll. Gegenüber dem Gericht führte die GEMA zudem ein weiteres Verfahren gegen den US-Anbieter Suno Inc., dessen KI-Tool ebenfalls mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert worden sein soll. Die Verhandlung ist für Januar 2026 angesetzt.
Ich finde es bemerkenswert, wie klar die Richter die Lizenzpflicht formulieren. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung für die gesamte KI-Branche haben, gerade weil es zeigt, dass wirtschaftliche Stärke keinen rechtlichen Freiraum schafft. Wirklich überraschend ist das Urteil allerdings nicht, der gesunde Menschenverstand hat Ähnliches bereits vermuten lassen. Ich gehe auch davon aus, dass es nicht das letzte Urteil dieser Art sein wird.
Das Urteil ist noch „nicht rechtskräftig“, was bedeutet, dass innerhalb der Rechtsmittelfrist noch Berufung oder ein anderes zulässiges Rechtsmittel möglich ist und die Entscheidung daher noch nicht endgültig bindet.
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