Das Unternehmen Anthropic kennzeichnet Inhalte neuer Claude-Modelle künftig mit maschinenlesbaren Markierungen.
Anthropic setzt damit Verpflichtungen aus dem Transparenz-Kodex zu Artikel 50 Absatz 2 des EU AI Act um. Claude-Modelle, die seit dem 2. August 2026 in der EU starten, sollen die Kennzeichnung bereits ab Veröffentlichung unterstützen.
Die Markierungen gelten laut Anthropic nicht nur in der EU. Sie sollen weltweit in unterstützten Claude-Angeboten greifen, darunter Claude, die API, Claude Code und Claude Cowork.
Claude nutzt Wasserzeichen und C2PA-Metadaten
Anthropic setzt auf zwei technische Verfahren:
- Generierte Texte erhalten ein unsichtbares, eingebettetes Wasserzeichen.
- Das Wasserzeichen kann Kopieren und einfache Bearbeitungen überstehen.
- Unterstützte Bilddateien wie PNG, JPG und SVG erhalten signierte Metadaten.
- Die Dateikennzeichnung basiert auf dem offenen C2PA-Standard.
Auch über AWS, Google Cloud und Microsoft Foundry sollen Wasserzeichen bei unterstützten Modellen greifen. Die signierten Metadaten stehen jedoch laut Anthropic nicht auf jeder Plattform zur Verfügung.
Wichtig bleibt die Einschränkung: Ein erkannter Marker beweist nicht, dass Claude der ursprüngliche Autor war. Umgekehrt schließt ein fehlender Marker KI-Nutzung nicht aus, etwa nach starker Bearbeitung, Übersetzung oder dem Entfernen von Metadaten. Zudem gibt es bereits erste Tools, um die Kennzeichnung für Texte zu entfernen.
Ich halte den Ansatz für sinnvoll, weil er mehr Transparenz schafft. Ein verlässlicher KI-Detektor wird daraus aber nicht. Dafür sind die technischen Grenzen weiterhin zu groß. Man könnte fast meinen, dass Anthropic damit den EU-AI-Act ad absurdum führen möchte.
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