Die Bundesregierung will Apotheken wirtschaftlich stärken und mit erweiterten Befugnissen ausstatten.
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) zielt darauf ab, kleinere und ländliche Apotheken bei Fachpersonalmangel und sinkender Wirtschaftlichkeit zu unterstützen.
Laut Entwurf sollen inhabergeführte Apotheken bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen erhalten und die pharmazeutische Expertise vor Ort stärker für Prävention und Gesundheitsversorgung genutzt werden.
Wesentliche Neuerungen für Apotheken und Patienten
Zu den geplanten Änderungen gehört die Senkung der Anforderungen für die Gründung von Zweigapotheken in abgelegenen Regionen sowie die Möglichkeit, Filialen oder Zweigapotheken durch zwei Personen zu leiten. Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten dürfen mit behördlicher Genehmigung zeitlich begrenzt die Apothekenleitung vertreten.
Zudem werden Teilnotdienste in den Abendstunden bezuschusst, Impfungen mit nicht lebenden Impfstoffen ermöglicht und Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen erlaubt.
Erweiterte Abgabe- und Versorgungsrechte
Apotheken sollen bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben können, insbesondere bei chronischen oder unkomplizierten akuten Erkrankungen. Vorrätige Mittel dürfen ausgegeben werden, wenn rabattierte Medikamente fehlen.
Die Nullretaxation (eine Apotheke bekommt keine Nachzahlung oder Kürzung, wenn sie ein verordnetes Medikament korrekt abgibt) aus formalen Gründen entfällt bei identischen Arzneimitteln. Außerdem werden E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermittelt, und Kommissionierautomaten können künftig auch Betäubungsmittel lagern.
Ich sehe in dem Gesetzentwurf eine Chance, die Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern und Apotheken stärker in die Prävention einzubeziehen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die praktischen Umsetzungen, etwa bei Personalvertretung und Vergütung, die betriebliche Realität beeinflussen.
Geplante Änderungen im Überblick:
- Wirtschaftliche Stärkung inhabergeführter Apotheken
- Erweiterte Befugnisse für Impfungen und Schnelltests
- Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Arzt
- Flexiblere Leitung von Filial- und Zweigapotheken
- Teilnotdienste und Vollnotdienste bezuschusst
- Senkung der Anforderungen für Zweigapotheken
- Nullretaxation bei identischen Arzneimitteln entfällt
- Direkte Übermittlung von E-Rezepten an Heimbewohnerapotheken
- Nutzung von Kommissionierautomaten für Betäubungsmittel
- Transparente Einkaufspreise und Anpassung der Vergütung über Verordnung
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