Digitales Führungszeugnis kommt und nutzt die BundID

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Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz, das die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses und weitere Digitalisierungsmaßnahmen vorsieht, beschlossen.

Das Führungszeugnis ist in vielen beruflichen und ehrenamtlichen Kontexten erforderlich und dient als Nachweis über strafrechtliche Eintragungen. Bislang wird es überwiegend in Papierform ausgestellt und per Post versendet, was nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig zu Wartezeiten und Zustellungsproblemen führt.

Künftig soll das Digitale Führungszeugnis als PDF-Dokument über das BundID-Konto elektronisch an die antragstellende Person übermittelt werden. Laut Bundesjustizministerium soll dieser „medienbruchfreie“ Prozess die Ausstellung beschleunigen und die bestehende digitale Infrastruktur des Bundesamts für Justiz ergänzen.

Gesetzespaket zur Digitalisierung von Verwaltung und Recht

Der Gesetzentwurf wurde am 21. Januar 2026 im Kabinett beschlossen und umfasst neben dem Digitalen Führungszeugnis weitere Regelungen. Dazu zählt die Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht. Bestimmte Beurkundungen und Beglaubigungen sollen künftig per Videokommunikation möglich sein, etwa bei Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder bei Registeranmeldungen.

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