Das Landgericht Berlin verurteilt das Buchungsportal Doctolib wegen irreführender Suchergebnisse für gesetzlich Versicherte.

Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben und die Darstellung von Arztterminen auf dem Portal Doctolib beanstandet. Trotz aktivierter Filtereinstellung „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ seien auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerangeboten erschienen.

Nach Auffassung des Gerichts ist diese Praxis irreführend. Nutzer mit gesetzlicher Krankenversicherung dürften erwarten, ausschließlich Termine angezeigt zu bekommen, die ohne private Zuzahlung wahrgenommen werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, da entsprechende Hinweise erst sehr spät im Buchungsprozess erscheinen.

Urteil zur Filterfunktion bei Arztterminen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte insbesondere, dass Informationen zu Selbstzahlerbedingungen erst nach Auswahl von Arzt und Termin über ein Pop-up mitgeteilt wurden. In dokumentierten Fällen wurde dabei auf Kosten und Vorkasse in Höhe von 200 Euro hingewiesen.

Laut Gericht komme dieser Warnhinweis zu spät, da Patienten bereits zur Auswahl eines Privattermins verleitet worden seien.

Zentrale Forderungen der Verbraucherschützer

  • Eindeutige Kennzeichnung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen
  • Anzeige solcher Termine nur auf ausdrücklichen Wunsch gesetzlich Versicherter
  • Diskriminierungsfreie Terminvergabe auf Buchungsplattformen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der vzbv sieht dennoch grundsätzlichen Handlungsbedarf und verweist auf weitere Probleme bei kommerziellen Terminplattformen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird eine Reform des Zugangs zu Arztterminen angekündigt.


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  1. rot 🪴

    Bravo! Endlich. Dieses Verhalten hat mich immer so extrem genervt.

  2. Cress 🌀

    Einer meiner meistgehassten Sätze als IT-Dienstleister, aber „Das geht wirklich gar nicht“ -> Aber immer halt im Zusammenhang mit Zahlungen/Schäden monetärer Natur.

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