EU-Kommission leitet DSA-Verfahren gegen Booking.com ein

Die EU-Kommission hat ein formelles Verfahren gegen Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act eingeleitet.

Im Mittelpunkt stehen gefälschte Unterkunftsangebote, Phishing-Betrug und die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen in den Suchergebnissen. Die Kommission will klären, ob die Buchungsplattform bestehende Risiken ausreichend bewertet und wirksame Schutzmaßnahmen umgesetzt hat.

EU untersucht Betrugsschutz und Werbung bei Booking.com

Die Untersuchung konzentriert sich auf drei Bereiche, die für Verbraucher bei der Buchung von Unterkünften relevant sind.

Diese möglichen Verstöße werden geprüft:

  • Gefälschte Unterkünfte: Angebote für nicht existierende Immobilien, Identitätsbetrug und rechtswidrige Unterkunftsangebote.
  • Phishing: Betrugsversuche über Reservierungsdaten und den Nachrichtendienst von Booking.com, etwa zur Aufforderung betrügerischer Zahlungen.
  • Bezahlte Platzierungen: Unterkunftsanbieter können gegen höhere Provisionen ihre Sichtbarkeit verbessern. Die EU prüft, ob solche Angebote ausreichend als Werbung erkennbar sind.

Besonders interessant ist der Umgang mit Buchungs- und Gästedaten. Die Kommission untersucht, ob deren Weitergabe an Unterkunftsanbieter und die Gestaltung des Nachrichtensystems Betrugsversuche begünstigen können. Auch mögliche Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch dieser Daten stehen auf dem Prüfstand.

Bei der Werbung geht es zudem um Transparenz. Nutzer sollen erkennen können, wer eine Anzeige finanziert hat, weshalb sie angezeigt wird und welche Einstellungen ihre Darstellung beeinflussen.

Booking.com drohen weitere Maßnahmen

Dem Verfahren ging eine vorläufige Untersuchung voraus. Dabei wertete die Kommission unter anderem Risikoberichte, Transparenzberichte und Antworten auf Auskunftsersuchen aus den Jahren 2025 und 2026 aus.

Die EU kann nun weitere Informationen anfordern, Inspektionen durchführen und gegebenenfalls vorläufige Maßnahmen oder Entscheidungen wegen Verstößen erlassen. Auch Verpflichtungszusagen von Booking.com sind möglich.

Ein Verstoß steht bislang nicht fest. Booking.com gilt seit April 2023 als sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA und unterliegt damit besonderen Pflichten.

Für Verbraucher ist vor allem die Frage relevant, wie zuverlässig sich echte Angebote, betrügerische Zahlungsaufforderungen und bezahlte Suchergebnisse unterscheiden lassen. Genau an diesen Stellen muss die Plattform jetzt ihre Schutzmechanismen gegenüber der EU erklären.


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