Das Finanzamt Kassel startet Ende August 2025 ein Pilotprojekt, in dem ausgewählten Steuerpflichtigen automatisch ein Vorschlag zur Festsetzung ihrer Einkommensteuer für das Jahr 2024 unterbreitet wird, ohne dass sie zuvor eine Steuererklärung einreichen müssen.

Das Ziel besteht darin, den Aufwand für die Bürger zu reduzieren und gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Grundlage sind bereits vorliegende Daten zu Lohn, Rente oder Versicherungen, die von Arbeitgebern, Versicherungen oder anderen Stellen gemeldet werden.

Teilnehmen können nur Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, nicht steuerlich vertreten werden und bei denen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerdaten vorliegen. Der Vorschlag ersetzt die Steuererklärung, sofern die Betroffenen ihn akzeptieren. Änderungen oder Ergänzungen, beispielsweise für zusätzliche Aufwendungen, können innerhalb einer vierwöchigen Frist gemeldet werden.

Die Beteiligten müssen den Vorschlag lediglich prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Stimmen sie zu, wird nach Ablauf der Frist automatisch ein Einkommensteuerbescheid erlassen. Wer möchte, kann weiterhin eine vollständige Steuererklärung einreichen. Das Projekt ist auf den Landkreis und die Stadt Kassel begrenzt und soll bei Erfolg auf weitere Regionen ausgeweitet werden.

Laut der Hessischen Steuerverwaltung soll das Verfahren Bürokratie abbauen, Zeit sparen und Verwaltungsressourcen schonen. Für Rückfragen steht ein Bürgerservice telefonisch zur Verfügung. Viele Antworten sind auch online auf der Website der hessischen Finanzverwaltung abrufbar.


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  1. Kurt 🔅

    in Portugal macht man seine Steruerklärung automatisch in dem man überall wo man etwas kauft (Supermarkt, Restaurant, online) seine SteuerID beim bezahlen angibt. warum kann man das nicht in Deutschland machen? war richtig angenehm und vermisse ich hier.

  2. faceofingo 🌀

    Interessant, vor ein paar Tagen haben wir uns noch mit Bekannten darüber unterhalten!

    Hauptsächlich ging es aber darum, dass wenn man eine Sache kann, die aber in die falsche Kategorie eingetragen wird, einfach raus gestrichen (gekürzt) wird. Legt man Einspruch ein und trägt es in die richtige Kategorie ein, wird es anerkannt.

    Ich denke, unser Fall würde vermutlich noch nicht automatisiert gehen, weil Einkünfte aus Angestelltenverhältnis; Selbständigkeit; Vermietung; PV und einer Variante von Mieterstrom. Obwohl, nach ein paar Trainingsrunden der KI würde die auch das hinbekommen

  3. Kirky 🍀

    Was soll immer dieser Quatsch, dass man in Deutschland zur Angabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Ein normaler Arbeitnehmende, der Steuerklasse 1 oder 4, st nicht zur Abgabe verpflichtet.

    https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/finanzen/steuern/pflicht-zur-steuererklaerung.html#:~:text=Arbeitnehmer%20sind%20grunds%C3%A4tzlich%20nicht%20verpflichtet,oder%20bei%20Bezug%20von%20Lohnersatzleistungen.

    Somit ist die ständige Diskussion müssig und für die meisten irrelevant.

    1. Felix 🔆

      Komplett am Thema vorbei.

    2. Sam 🏅

      „Teilnehmen können nur Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind“

      Den Satz nochmal ganz langsam lesen und dann die Hand flach vors Gesicht klatschen…

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