Gericht bestätigt vorläufig Drosselung von Mobilfunk-Heavy-Usern

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt vorerst die Drosselung von Vielsurfern im Mobilfunk.

Im Eilverfahren bestätigte das Gericht, dass Drosselungsklauseln in Mobilfunkverträgen vorerst angewendet werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hatte sie wegen möglicher Verstöße gegen die Netzneutralität untersagt. Streitpunkt ist die Drosselung allein nach Datenverbrauch.

Das OVG NRW stellte in der Güterabwägung auf die Netzstabilität ab. Extreme Nutzung einzelner könne die Versorgung beeinträchtigen. Im Eilverfahren überwiege daher das Interesse am stabilen Gesamtnetz gegenüber der Maximalgeschwindigkeit einzelner Kunden, erörtert Prof. Christian Solmecke.

Auswirkungen auf Mobilfunkkunden und Netzneutralität in Deutschland

Für Verbraucher bedeutet dies, dass als unbegrenzt vermarktete Tarife faktisch Grenzen haben können. Betroffen sind besonders sehr datenintensive Nutzungen wie Tethering als Festnetzersatz. Die endgültige Klärung erfolgt im Hauptverfahren.

Wesentliche Punkte der Entscheidung

  • Drosselung von Heavy Usern im Eilverfahren vorerst zulässig
  • Bundesnetzagentur scheitert mit sofortigem Verbot
  • Netzstabilität wird höher gewichtet als Einzelinteressen
  • Endgültige Klärung erfolgt im Hauptsacheverfahren

Ich sehe darin eine vorläufige pragmatische Entscheidung, die die Kapazitätsgrenzen der Netze abbildet. Offen bleibt, wie transparent Anbieter Schwellen und Kriterien gestalten und wie verlässlich Verbraucher die tatsächliche Leistung ihrer Tarife einschätzen können.

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  1. Christopher 👋

    Ich habe einen O2 Vertrag mit 10 Simkarten (3*Multicard und 7 Datenkarten) – Zusätzlich buche ich in diesem Boost L Tarife eine Option unlimited für 39,99 EUR, womit alle 10 Karten unlimited Daten erhalten. Das funktioniert super bis zu einem Gesamtverbrauch von ca. 5 TB, dann setzt nach meinem „Gefühl“ sehr zuverlässig eine Drosselung auf ca. 30% der möglichen Geschwindigkeit ein. Dadurch, dass ich im Familienkreis ein Kartensharing betreibe (also Karten untereinander getauscht sind) kann ich zweifelsfrei feststellen, dass meine Zelle gar nicht überlastet ist, sondern es einzig und allein um eine pauschale intransparente Bestrafung des Kunden geht. Wäre die Zelle überlastet wäre ich sofort einverstanden, dass im Sinne aller Kunden eine gerechte Verteilung passiert. Wenn Flatrate nicht geht, bietet halt wieder Volumentarife an meinetwegen mit 2000 GB. Das wäre dann transparent und fair. Ansonsten sollte aus Verbrauchersicht gelten: Unlimited geht nur unlimited.

  2. Maximilian ♾️

    Verstehe ich absolut nicht! Es wird eine Flatrate vermarktet und dann darf man diese nicht nutzen weil volle Bandbreite ans Haus anliegt??

  3. otbstar 👋

    Rein von der Vermarktung wird hier natürlich der Kunde mit der gebuchten „Flatrate“ hinters Licht geführt.
    Aber auch beim Festnetzanschluss, Glas, Kabel oder DSL gilt eigentlich ähnliches. Die Netzkapazitäten sind nicht für die gleichzeitige maximale Auslastung aller Anschlüsse ausgelegt. Hier wetten die Konzerne, dass weniger Kunden die Leistung zur gleichen Zeit abrufen, als man in Technik verfügbar hat. Nennt man overprovisioning. Bei KabelBW bzw. Unity bzw. Vodafone konnte ich das sogar am eigenen Anschluss erfahren. Auf Nachfrage wurde das dann auch von der Technik bestätigt.
    Meiner Meinung nach, ist dies einer der seltenen Fälle in dem der Staat wirklich regulatorisch eingreifen müsste. Gerade da wir im Besten Deutschland aller Zeiten immer noch viel mehr für das „Neuland“ egal ob Handy oder Festnetz bezahlen, wie in anderen Ländern.

  4. Alfons 🌀

    Was für ein Schmutz. Und ab wann man genau ein heavy User sein soll, darf gewürfelt werden.
    Wenn die netzstabilität wichtig ist, sollte man einfach die Geschwindigkeit drosseln, von Beginn oder nach X (nur dann nicht derart extrem, dass man sich wieder fragt wo das „unlimited“ sein soll

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