Gericht stoppt 1&1 wegen angeblicher Glasfaser-Versprechen

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Das Landgericht Koblenz hat entschieden: 1&1 darf seine DSL-Tarife nicht länger als Glasfaser-Angebote bewerben.

Der Anbieter hatte auf seiner Webseite mit angeblichem Glasfaser-Internet geworben, obwohl auf der sogenannten letzten Meile Kupferleitungen lagen. Nutzer bekamen laut Urteil ein positives Ergebnis im Verfügbarkeitstest, selbst wenn nur herkömmliches DSL zur Verfügung stand. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte daraufhin Klage eingereicht.

Gericht sieht Täuschung bei Glasfaser-Versprechen

Das Landgericht Koblenz bewertete die Darstellung auf der 1&1-Webseite als irreführend. Die Werbung habe suggeriert, dass Glasfaserleitungen direkt bis ins Gebäude reichen. Tatsächlich handelte es sich um sogenannte Vectoring-Anschlüsse, bei denen Glasfaser nur bis zum Verteilerkasten verlegt ist. Die angebotenen Tarife seien daher reine DSL-Produkte.

Kernpunkte des Urteils:

Nach Auffassung des Gerichts konnte der Hinweis im Kleingedruckten die falsche Erwartung eines echten Glasfaseranschlusses nicht aufheben. Verbraucher müssten sich nicht aktiv über technische Details informieren, wenn die Werbung einen klaren Eindruck vermittle. Das Urteil (PDF) vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) ist noch nicht rechtskräftig. 1&1 hat Berufung eingelegt.

Ich finde es richtig, dass Gerichte bei technischer Werbung genau hinschauen. Viele Nutzer verstehen die Unterschiede zwischen den Internetzugangsarten kaum, daher sollte Kommunikation hier besonders transparent sein.

Zum Tarifvergleich für Festnetz-Internet →

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