Kirchen ziehen gegen automatisierte Sonntagsläden vor Gericht

Foto: Markus Spiske / Unsplash

Das neue bayerische Ladenschlussgesetz bringt Sonntagsöffnungen vor Gericht und könnte bundesweit rechtliche Maßstäbe verändern.

Der Streit um den verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags erreicht eine neue juristische Phase. Der Freistaat Bayern hatte im Juli 2025 ein eigenes Ladenschlussgesetz beschlossen, das Ausnahmen von der zuvor geltenden Sonntagsruhe vorsieht.

Dagegen richtet sich Widerstand der „Allianz für den freien Sonntag“, die laut Medienberichten sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. Nach den vorliegenden Berichten geht der juristische Impuls maßgeblich von kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen und kirchennahen Bündnissen aus, flankiert von Gewerkschaften.

Das Gesetz belässt es formal beim grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonntagen, führt jedoch weitreichende Sonderregelungen ein. Dazu zählen digitale Kleinstsupermärkte mit weniger als 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, die ohne Verkaufspersonal rund um die Uhr öffnen dürfen. Zusätzlich können Kommunen sich als Tourismusorte einstufen und bis zu 40 verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlauben.

Bayerisches Ladenschlussgesetz und juristische Folgen

Kritiker sehen in diesen Regelungen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und eine Abkehr vom bisherigen Schutzniveau. Nach Angaben der klagenden Organisationen seien auch digitale Märkte nicht vollständig personalfrei, da Wartung, Reinigung und Überwachung erforderlich blieben. Dadurch könne faktisch ein flächendeckender Sonntagsverkauf entstehen.

Zentrale Streitpunkte laut Klägern

Parallel zur Popularklage in Bayern bereitet die Allianz für den freien Sonntag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, wie weit Länder bei Sonntagsöffnungen gehen dürfen.

Aus meiner Sicht wird das Verfahren vor allem deshalb relevant, weil ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ladenöffnungszeiten über Bayern hinaus neu bewerten könnte.

Ergänzend dazu möchte ich anmerken, dass ich die automatisierten Sonntagsläden grundsätzlich positiv sehe. Meiner Meinung nach sollte es den Betreibern selbst überlassen bleiben, ob sie ihre Geschäfte auch am Sonntag öffnen möchten.

Gerade bei digitalen oder weitgehend automatisierten Konzepten ohne dauerhaft anwesendes Personal halte ich die klassischen Argumente gegen Sonntagsöffnungen nur noch eingeschränkt für überzeugend. Kurz: Wo Technik Personal ersetzt und Angebote freiwillig genutzt werden, sehe ich mehr Chancen als Risiken.

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