Landgericht Köln erklärt Telekom-Werbung auf Smartphones für rechtswidrig

Die Telekom darf ihre Netzkennung nach einem Urteil des Landgerichts Köln nicht ungefragt durch einen Werbeslogan ersetzen.

Im Januar 2026 hatte der Mobilfunkanbieter auf zahlreichen Smartphones die gewohnte Anzeige „Telekom.de“ durch den Schriftzug „Im besten Netz“ ersetzt. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich.

Das Urteil vom 17. September 2026 (PDF) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Damals hatte bereits 1&1 eine Verfügung dagegen erwirkt.

Telekom-Werbung über Netzkennung ist unzulässige Belästigung

Die Netzkennung informiert Nutzer darüber, mit welchem Mobilfunknetz ihr Smartphone verbunden ist. Die Telekom hatte diese Anzeige für ihre Werbekampagne umfunktioniert. Der Slogan erschien unter anderem auf dem Sperrbildschirm und im Kontrollzentrum des Smartphones.

Besonders problematisch war aus Sicht der Verbraucherschützer, dass Kunden die Werbung weder deaktivieren noch ihr im Vorfeld widersprechen konnten.

Das Landgericht Köln bewertete die Aktion als unzumutbare Belästigung. Die Richter argumentierten, dass viele Betroffene zunächst einen Fehler bei ihrem Smartphone oder ihrer Netzverbindung vermuten könnten. Erst anschließend werde deutlich, dass es sich um Werbung handelt.

Die unerwünschte Aufmerksamkeit sei dabei kein Nebeneffekt gewesen, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Werbemaßnahme. Das Gericht sah außerdem die Gefahr, dass andere Mobilfunkanbieter solche Methoden übernehmen könnten, um auf einfache Weise zahlreiche Kunden gleichzeitig zu erreichen.

Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen. Die Telekom hat gegen das Urteil des Landgerichts Köln (Az. 33 O 55/26) Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 U 103/26 geführt.

Die Entscheidung setzt zunächst eine nachvollziehbare Grenze: Eine technische Statusanzeige auf dem Smartphone sollte der Orientierung dienen und nicht ungefragt zur Werbefläche werden. Schließlich haben Kunden kaum eine Möglichkeit, sich einer solchen Anzeige zu entziehen.


mobiFlip bei Google bevorzugen – unsere Beiträge öfter sehen Quelle wählen ↗
Fehler melden Kommentare

   

Durch Kommentieren stimmst du unserer Netiquette und Datenschutzerklärung zu.