Landgericht Köln: Snapchat verstößt gegen Datenschutz und Jugendschutz
Das Landgericht Köln hat Snapchat die rechtswidrige Nutzung persönlicher Daten aus dem KI-Chatbot My AI für Werbezwecke untersagt.
Die Richter gaben einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vollständig statt. Betroffen sind insbesondere Kinder und Jugendliche, die Snapchat bereits ab 13 Jahren nutzen dürfen. Das Urteil vom 17. September 2026 (Az. 33 O 120/24) ist noch nicht rechtskräftig.
Snapchat: KI-Chats und Werbeeinstellungen verstoßen gegen Datenschutz
Der in Snapchat integrierte Chatbot My AI konnte persönliche Angaben aus Unterhaltungen für personalisierte Werbung verwenden. Dazu gehörten laut Verbraucherzentrale auch Fotos, Sprachnachrichten und besonders sensible Informationen etwa zur Religion oder sexuellen Orientierung.
Eine dafür erforderliche ausdrückliche Einwilligung war nicht vorgesehen. Bei Nutzern unter 16 Jahren wäre für die Verarbeitung solcher sensiblen Daten zudem die Zustimmung der Eltern notwendig gewesen.
Das Gericht beanstandete mehrere Praktiken:
- Verarbeitung sensibler Chatbot-Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
- Voreingeschaltete Alkohol- und Glücksspielwerbung auch bei Minderjährigen.
- Vorab aktivierte Einwilligungen zur umfassenden Datennutzung für Werbezwecke.
- Weitergabe personenbezogener Daten an Werbenetzwerke und Auswertung von Aktivitäten außerhalb der App.
Besonders problematisch waren auch Antworten des Chatbots. Bei einem Test empfahl My AI einem vermeintlich 14-jährigen Mädchen verschiedene alkoholische Cocktails und forderte zum Ausprobieren auf.
Die Richter stellten außerdem klar, dass bereits gesetzte Häkchen in den Werbeeinstellungen keine wirksame Einwilligung darstellen.
Verbraucherzentrale fordert strengeren Jugendschutz
Der vzbv fordert sichere Voreinstellungen für Plattformen. Der europäische Digital Services Act untersagt bereits profilbasierte Werbung, wenn Anbieter mit hinreichender Sicherheit wissen, dass ein Nutzer minderjährig ist.
Das Urteil betrifft damit nicht nur einzelne Werbeanzeigen, sondern den Umgang mit persönlichen Informationen in KI-Unterhaltungen. Gerade bei einem Chatbot, der wie ein vertrauter Gesprächspartner auftritt, dürfte vielen jungen Nutzern kaum bewusst sein, wie weitreichend ihre Angaben ausgewertet werden können.
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