Der Bundestag treibt die Anpassung des deutschen Batterierechts an europäische Vorgaben voran. Der Umweltausschuss sprach sich für einen veränderten Entwurf der Bundesregierung aus, über den das Parlament am Donnerstag abstimmen soll.
Im Mittelpunkt steht das sogenannte Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG), das das bisherige Batteriegesetz ablösen soll. Nach Angaben der Bundesregierung sollen damit die bereits seit 18. August 2023 geltenden Bestimmungen der EU-Verordnung 2023/1542 in nationales Recht überführt werden. Der Entwurf sieht unter anderem die Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Batteriearten sowie eine erweiterte Rückgabemöglichkeit für Verbraucher vor, etwa für Batterien von E-Bikes und E-Scootern.
Die neue Regelung erhöht außerdem die Sammelziele: Bis Ende 2027 sollen 63 Prozent, bis Ende 2030 73 Prozent aller Gerätebatterien zurückgeführt werden. Nach Angaben der CDU/CSU wurden bei den jüngsten Ausschussänderungen Anregungen von Sachverständigen aufgenommen. Dazu gehört die Einführung einer Altbatterie-Kommission und die Einschränkung einer zentralen Abholkoordinierung, die zunächst nur als Ersatzlösung vorgesehen ist.
Geplante Änderungen und Zeitplan
Ein weiterer Punkt betrifft die Rücknahmepflichten kommunaler Sammelstellen. Diese sollen ab dem 1. Januar 2026 auch Lithium-Ionen-Batterien aus E-Bikes und E-Scootern annehmen. Laut SPD-Abgeordneten wurde die Übergangsfrist gewählt, um die Entsorgungsträger mit notwendigen Spezialbehältern auszustatten. Zudem sollen Wertstoffhöfe weiterhin Starterbatterien verwerten dürfen. Ebenfalls vorgesehen ist die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten den Entwurf deutlich. Vertreter der AfD zweifelten an der Wirtschaftlichkeit des Batterierecyclings und warfen der Regierung vor, Hersteller stärker zu verpflichten, ohne ihnen ausreichend Mitspracherechte einzuräumen.
Die Grünen monierten fehlende Anreize zur Erhöhung der Sammelquote und forderten ein allgemeines Pfandsystem. Auch bemängelten sie eine Abschwächung bei der Herstellerverantwortung. Die Linke sprach sich ebenfalls für eine Pfandpflicht aus und warnte vor einer Oligopolbildung durch private Rücknahmesysteme.
Wesentliche Neuerungen im Überblick:
- Aufhebung des bisherigen Batteriegesetzes und Ersatz durch das Batt-EU-AnpG
- Einführung kollektiver Sammelsysteme und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen
- Erhöhung der Sammelziele bis 2027 und 2030
- Rückgabepflicht für Lithium-Ionen-Batterien ab 2026 bei kommunalen Stellen
- Ausweitung der Herstellerverantwortung, auch auf Online-Plattformen
Ich persönlich finde spannend, dass die Bundesregierung zwar einen klaren Rechtsrahmen vorgibt, aber viele Streitpunkte offen bleiben. Gerade die Frage, ob ein Pfandsystem langfristig unumgänglich ist, scheint mir noch nicht entschieden zu sein. Außerdem wirkt es auf mich so, als ob die Herstellerpflichten zwar ausgeweitet, aber gleichzeitig so gestaltet wurden, dass große Schlupflöcher bleiben könnten. Mal sehen, ob der Bundestag daran noch etwas ändert oder ob das Gesetz so verabschiedet wird.
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