Regeln für E-Scooter werden verschärft

Die Bundesregierung hat neue Regelungen für E-Scooter beschlossen. Ziel ist eine höhere Verkehrssicherheit durch technische Anpassungen und strengere Vorschriften für Nutzung und Abstellen der Fahrzeuge.
Laut Statistischem Bundesamt kam es im vergangenen Jahr zu rund 12.000 Unfällen mit E-Scootern, ein Anstieg um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bundesregierung hat daraufhin Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen.
Ab 2027 sollen neue E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem sind strengere Sicherheitsanforderungen an Batterien sowie erweiterte Prüfverfahren vorgesehen. Bestehende Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden, eine Übergangsfrist soll Herstellern Anpassungen ermöglichen.
Neue Verkehrs- und Abstellregeln für E-Scooter
Die Nutzungsvorschriften werden teilweise an die des Radverkehrs angeglichen. So dürfen E-Scooter-Fahrer künftig bei roter Ampel den Grünpfeil nutzen. Städte und Gemeinden erhalten mehr Befugnisse, um das Abstellen von Mietrollern zu regeln. Grundsätzlich bleibt das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird.
Auch die Verwarnungsgelder werden angehoben. Das Fahren auf Gehwegen kostet künftig 25 statt 15 Euro, bei Mitnahme einer weiteren Person wird das Bußgeld ebenfalls auf 25 Euro erhöht. Die Änderungen sollen nach Zustimmung des Bundesrats noch in diesem Jahr verkündet werden und treten nach einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft.
Ich finde es gut, dass endlich mehr Ordnung in das E-Scooter-Chaos kommen soll. Vor allem die Regeln zum Abstellen und die Pflicht zu Blinkern sind längst überfällig, das hätte man schon viel früher einführen sollen. Ich persönlich würde mir ja noch die Anhebung auf 25 Km/h wünschen, aber da wird sich wohl nichts mehr bewegen.
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oh wie süß, Blinker, ich frage mich bloß wie das in anderen Ländern. Alles funktioniert ohne Bürokratie … man hat wirklich das Gefühl, die Leute sind hier dümmer… fahren die Teile nicht in anderen Ländern 25 KMH statt 20?
Neue Abstellregeln finde ich hingegen gut…
In Italien sind maximal 20 km erlaubt(mit 0 Toleranz wie hier von 10%), es besteht eine Helmpflicht seit 2024 und man darf nur auf der Straße fahren damit. Also schon den Autoverkehr abbremsen(wenn nur auf der Straße dann wieso nicht max. 30kmh?)
In Griechenland besteht auch seit 2025 eine Helmpflicht. In der Schweiz ist auch nur 20kmh erlaubt.
Jetzt müsste man die Regelungen nur noch durchsetzten. Verwarnungsgelder bringen halt nichts wenn sie nicht konsequent durchgesetzt werden.
Von der längst überfälligen Helmpflicht ist leider auch dieses Mal wieder keine Rede.
Auf gehwegen ist das fahren verboten? Ich sehe ständig die Leute auf dem Gehweg damit fahren. Genauso wie Radfahrer. Gibt’s für die auch ein Bussgeld?
Ja, das ist verboten. Dass sich längst nicht jeder an die Regeln hält, ist leider so.
Ja tatsächlich gibt es für Radfahrer ebenfalls ein Bußgeld:
verbotswidrig Gehweg befahren 55 €
… mit Behinderung 70 €
… mit Gefährdung 80 €
… mit Unfallfolge 100 €
verbotswidrig Gehweg befahren, obwohl dieser durch Zeichen 239/241/242.1 gesperrt war 25 €
… mit Behinderung 30 €
… mit Gefährdung 35 €
… mit Unfallfolge 40 €
Finde ich immer noch zu günstig. Die Preise dürfen gern verdoppelt werden. Mindestens. Denn natürlich wird nur ein Bruchteil erwischt und dann muss es meiner Meinung nach weh tun, damit ein Lerneffekt ensetzen kann. Mittlerweile ist es echt eine Pest. Radfahrer, Lastenräder, Escooter mißbrauchen den Gehweg und sind bei Ansprache meist vollkommen uneinsichtig.
Finde ich ein Unding. Es ist viel zu gefährlich, mit solchen dingern auf der Straße fahren zu müssen, neben PKW, Bus und LKW. Und oft sind die Gehwege super breit.
Das kommt auf den Einzelfall an:
Bei VZ 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) muss mit dem „E-Scooter“ auf dem Gehweg gefahren werden, wenn dieser zumutbar und benutzbar ist.
Wenn das Zusatzzeichen 1022-16 („E-Scooter“ frei) steht, dann darf ein Gehweg mit dem E-Scooter befahren werden.
Das Zusatzzeichen 1022-10 („Radfahrer frei“) gilt hingegen im Fall von Gehwegen nicht für „E-Scooter“.
Ansonsten müssen benutzungspflichtige Radwege (VZ 237, 241), Radfahrstreifen (VZ 237) und Fahrradstraßen genutzt werden. Im Gegensatz zum Radverkehr gilt für „E-Scooter“ eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht, was bedeutet, dass auch nicht-benutzungspflichtige Radwege genutzt werden müssen. Auch bei Radwegen und Radfahrstreifen gilt aber, dass sie nur benutzt werden müssen, wenn sie benutzbar und zumutbar sind.
Mit ubrholter Geschwindigkeit fahren ist auch verboten. Machen aber täglich tausende Autofahrer, so wie zu nah auffahren, Sicherheitsabstand missachten, überholen wo es nicht erlaubt ist, parken wo es nicht erlaubt ist uvm.
Dann sollen die Fahrwege auch gefälligst vernünftig ausgebaut werden!
Naja, das geht halt nicht immer überall. An manchen Straßen gibt es einfach eine natürliche Limitierung, weil Häuser relativ nah an der Straße sind.
Da muss dann eben ein Kompromiss gefunden werden, wie das dann sinnvoll umgesetzt werden kann.
Bei uns haben sie die komplette Straße Stadt einwärts erneuert. Schöner gut markierter Radstreifen in beide Richtungen. Es vergeht kein Tag an dem der Radstreifen nicht von Autos, Lieferwagen oder Lkw blockiert wird. Selbst wenn die Polizei mal vorbei fährt interessiert es sie nicht. Gilt genau so für die e scooter auch da wird rein gar nicht geahndet. Da bringen höhere Strafen halt auch nichts wenn man niemanden belangt.
Sehr gut ist die Blinkerpflixht, die bei bereits zugelassenen E Scootern nachgerüstet werden muss, um weiterhin im Straßenverkehr bewegt werden zu dürfen
Sicher? Von nachrüsten war doch gar nicht die Rede. NEUE Scooter müssen dann mit Blinkern ausgestattet sein, das heißt nicht dass nachgerüstet werden muss.
Oldtimer die im Auslieferungszustand nie einen Gurt hatten, müssen auch keinen Gurt nachrüsten.