Die Bundesregierung hat neue Regelungen für E-Scooter beschlossen. Ziel ist eine höhere Verkehrssicherheit durch technische Anpassungen und strengere Vorschriften für Nutzung und Abstellen der Fahrzeuge.
Laut Statistischem Bundesamt kam es im vergangenen Jahr zu rund 12.000 Unfällen mit E-Scootern, ein Anstieg um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bundesregierung hat daraufhin Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen.
Ab 2027 sollen neue E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem sind strengere Sicherheitsanforderungen an Batterien sowie erweiterte Prüfverfahren vorgesehen. Bestehende Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden, eine Übergangsfrist soll Herstellern Anpassungen ermöglichen.
Neue Verkehrs- und Abstellregeln für E-Scooter
Die Nutzungsvorschriften werden teilweise an die des Radverkehrs angeglichen. So dürfen E-Scooter-Fahrer künftig bei roter Ampel den Grünpfeil nutzen. Städte und Gemeinden erhalten mehr Befugnisse, um das Abstellen von Mietrollern zu regeln. Grundsätzlich bleibt das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird.
Auch die Verwarnungsgelder werden angehoben. Das Fahren auf Gehwegen kostet künftig 25 statt 15 Euro, bei Mitnahme einer weiteren Person wird das Bußgeld ebenfalls auf 25 Euro erhöht. Die Änderungen sollen nach Zustimmung des Bundesrats noch in diesem Jahr verkündet werden und treten nach einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft.
Ich finde es gut, dass endlich mehr Ordnung in das E-Scooter-Chaos kommen soll. Vor allem die Regeln zum Abstellen und die Pflicht zu Blinkern sind längst überfällig, das hätte man schon viel früher einführen sollen. Ich persönlich würde mir ja noch die Anhebung auf 25 Km/h wünschen, aber da wird sich wohl nichts mehr bewegen.
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