Bundesrat stimmt Einführung der Bürger-Identifikationsnummer zu

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Die Bürger-Identifikationsnummer ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt.

Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind, so der Bundesrat. Weiterhin heißt es:

Bisher dienen bei Behördenleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen – was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder auch aufwändig war, etwa wenn Betroffene ihre Geburtsurkunde vorlegen mussten.

Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten.

Das Gesetz regelt außerdem die Bedingungen für den Datenaustausch konkreter. Auch ein Datencockpit ist geplant. Darin können Bürger zukünftig nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.


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