Bundesnetzagentur vereinfacht Balkonkraftwerk-Registrierung

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Die Bundesnetzagentur wird zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfachen und die Nutzerführung modernisieren.

Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, soll damit die Teilnahme an der Energiewende erleichtert werden. Für die Registrierung sind jetzt nur noch fünf Angaben zum Balkonkraftwerk erforderlich, bisher waren es rund 20. Im Jahr 2023 wurden bereits 300.000 Balkonkraftwerke von insgesamt 1,6 Millionen neuen Stromerzeugungsanlagen im MaStR registriert.

Weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen sind in einem Gesetzespaket des Deutschen Bundestages zur Beschleunigung des Solarenergieausbaus vorgesehen. Dabei sollen insbesondere die Datenanforderungen für die Registrierung von Freiflächenanlagen im MaStR reduziert werden. Zudem ist geplant, dass Freiflächenanlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen, sondern eine Registrierung im MaStR ausreicht. Die Bundesnetzagentur wird den zuständigen Netzbetreiber automatisch über neu angeschlossene Balkonkraftwerke informieren.

Unter der Internetadresse marktstammdatenregister.de bietet das MaStR einen Zugang zu den Daten von Millionen von Anlagen und Anlagenbetreibern. Verschiedene Funktionen wie Filtern, Sortieren, Berechnen und Herunterladen ermöglichen eine Recherche in den Daten.


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  1. Hans Solo 👋

    Ein Bekannter hat das Balkonkraftwerk letztes Jahr beim Netzbetreiber angemeldet, aber nicht beim Marktdatenstammregister. Wie wäre jetzt das beste Vorgehen in diesem Fall?

    1. Robärt-Müffelt-Nach-FDP 🪴

      Yub.

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