Bundesregierung: Alexa und Co. sind keine neue Geräteklasse

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Im Juni war der Aufschrei groß, als bekannt wurde, dass die Innenminister den Zugang zu Alexa und andere Smart-Home-Geräte für die Strafverfolgung haben wollen. Eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ergab nun, dass es dafür keine neuen Befugnisse benötigt, denn es ist keine neue Geräteklasse.

Daten von Alexa-Geräten oder Home-Speakern dürfen schon heute ausgewertet werden. Man habe die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (sieht Beitrag vom ZDF im Juni) zur Kenntnis genommen, sieht es jedoch anders. Es ist also gar keine Kompetenzerweiterung nötig.

Der Bundesregierung sind übrigens keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Zulässigkeit des Zugriffs auf die Daten von vernetzten Geräten durch die Strafverfolgungsbehörden auseinandergesetzt haben.

Die Bundesregierung hat die Äußerung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zur Kenntnis genommen. Der BfDI ist unabhängig, eine Bewertung seiner Arbeit wird durch die Bundesregierung nicht vorgenommen. In faktischer Hinsicht ist richtigzustellen, dass – anders als in der zitierten Berichterstattung unzutreffend ausgeführt – die Bundesregierung nicht die Auffassung vertritt, dass es sich bei den in Rede stehenden vernetzten Geräten um eine neue Geräteklasse handele, die vom bestehenden Rechtsrahmen nicht umfasst sei.

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