CO2-Preis wird angehoben

Vw Golf 8 Gte Heck

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Unter anderem wird ab heute der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxid durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel laut ADAC nun moderat um rund 1,5 Cent je Liter steigen.

Bei der Förderung von Elektroautos wird die „Innovationsprämie“ bis Ende 2022 unverändert fortgeführt – wir berichteten. Plug-in-Hybride werden 2022 gefördert (max. 6750 Euro), wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen.

Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Per digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das Elektroauto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft.

Beweislastumkehr auch beim Autokauf

Ab dem heutigen 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war. Das ist natürlich auch beim Autokauf der Fall.

Es sollte auch eine „Maskenpflicht“ für den Verbandskasten kommen. Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest. Sobald es hier Klarheit gibt, greifen wir das Thema nochmal auf.

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