DKB beerdigt das Gratis-Girokonto

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Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) schraubt ab heute grundlegend am bedingungslosen Gratis-Konto. 

Die DKB ändert ab heute (14.09.2022) ihr Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Zuge dessen beerdigt man das bedingungslose Gratis-Girokonto. Etwaige neue Entgelte fallen jedoch erst ab dem 1. Januar 2023 an.

Das DKB-Girokonto wird zukünftig kostenpflichtig sein, außer es gehen monatlich mindestens 700 Euro ein. Das kennt man bereits von anderen Banken wie der ING. Sofern der monatliche Mindestgeldeingang nicht eingeht, kostet das Konto 4,50 Euro pro Monat. Diese Kontoführungsgebühr wird dann Anfang des Folgemonats belastet.

DKB: „Probezeit“ bleibt erhalten

Die DKB sieht zudem die Beibehaltung der „Probezeit“ vor. Das bedeutet: In den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung fallen keine Kontoführungsgebühren an – der Aktivstatus wird in dieser Zeit unabhängig vom Mindestgeldeingang verliehen.

Das Girokonto u18 ist weiterhin kostenlos und erhält die Visa Debitkarte nun ebenfalls als neue Standardkarte. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird unabhängig vom Mindestgeldeingang automatisch der Aktivstatus verliehen. Die Kontoführungsgebühr entfällt bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs – ebenfalls unabhängig vom Mindestgeldeingang.

Weitere Anpassungen der DKB:

Wichtig zu wissen: Alle bis zum 14. September 2022 eröffneten Erstkonten sind weiterhin kostenlos – auch ohne Mindestgeldeingang i.H.v. 700 Euro pro Monat. Für bestehende Konten gilt das neue Preis- und Leistungsverzeichnis ebenfalls ab dem 1. Januar 2023.

Vollständige Informationen zu den neuen Konditionen findet ihr ab sofort auf der DKB-Website bzw. im neuen DKB Preis- und Leistungsverzeichnis. Zudem heißt es:

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) ist eine aktive Zustimmung aller Kund*innen zu den aktuellen Preisen und Bedingungen erforderlich. Kund*innen der DKB können die benötigte Zustimmung nach Anmeldung im Banking, in der Banking-App oder im Internet-Banking unter dkb.de erteilen.

Dies ist notwendig, um die bestehende Geschäftsbeziehung in bekannter Weise fortzuführen. Bei fehlender Zustimmung behält sich die DKB das Recht vor, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen.

Zur DKB-Website →

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