Das Europäische Parlament hat neue Regeln für die Mehrwertsteuer (MwSt) verabschiedet, um sie an das digitale Zeitalter anzupassen.
Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass Online-Plattformen ab 2030 in den meisten Fällen Mehrwertsteuer für die über sie erbrachten Dienstleistungen zahlen müssen, insbesondere wenn die einzelnen Dienstleister keine Mehrwertsteuer berechnen.
Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vor allem bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und der Personenbeförderung beseitigt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von dieser Regelung ausgenommen werden.
Änderungen für Plattformen ab 2030
Darüber hinaus soll bis 2030 das Umsatzsteuermeldesystem für grenzüberschreitende Transaktionen vollständig digitalisiert werden. Unternehmen müssen dann elektronische Rechnungen ausstellen und die Daten automatisch an die Steuerbehörden übermitteln. Damit soll Steuerbetrug effektiver bekämpft werden.
Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, wird zudem das Online-Mehrwertsteuerportal ausgebaut, damit mehr Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten über eine zentrale Plattform in einer Sprache erledigen können.
Die Aktualisierung basiert auf dem Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age, ViDA), das die Europäische Kommission bereits 2022 vorgeschlagen hatte. Nach Berechnungen der Kommission könnten die EU-Staaten durch die neuen Regeln jährlich bis zu 11 Milliarden Euro an „entgangenen“ Mehrwertsteuereinnahmen zurückgewinnen.
Auch die Unternehmen sollen erhebliche Kosten einsparen – rund 4,1 Milliarden Euro jährlich an Verwaltungskosten und 8,7 Milliarden Euro an Registrierungs- und Verwaltungskosten über zehn Jahre.
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