E-Scooter: DVR und DVW fordern ebenfalls eine Änderung der Verordnung

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Die Bundesregierung hat den Weg für die E-Scooter zwar nun frei gemacht und die EU-Kommission hat bereits zugestimmt, doch der Weg für die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) dürfte noch Steinig werden. Nicht jeder ist mit dem Entwurf einverstanden und auch DVR und DVW wollen eine Änderung.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) sind der Meinung, dass die vorgeschlagene Geschwindigkeit von 12 km/h auf Gehwegen zu schnell sei. Damit treffen sie einen Nerv, denn der Gehweg ist noch ein Streitpunkt – auch wenn die Verkehrsminister grünes Licht gaben.

Am 28. April findet übrigens noch eine andere Demo statt, dort geht es jedoch wieder um andere Dinge. Das Thema ist also noch nicht gegessen.

Doch DVR und DVW haben noch eine Forderung: Ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Mofa-Prüfbescheinigung. Außerdem fordert man, dass keine Teilnahme am Straßenverkehr für EKF ohne Lenk- und Haltestange erlaubt wird. Aktuell ist für E-Skateboards und Co eine Sondergenehmigung in Arbeit.

Heißt: Sie werden im ersten Entwurf verboten sein, doch dürfen ebenfalls im Sommer auf die Straße, denn die Sondergenehmigung bedarf keiner Zustimmung von Bund und Ländern, sie kann einfach verabschiedet werden.

Der DVR empfiehlt außerdem beim Fahren mit EKF von über 6 km/h einen Helm zu tragen. Helm und Mofa-Führerschein waren mal in Entwürfen enthalten, sind aber nicht in der finalen Verordnung aufgetaucht. Nun stimmt der Bundesrat am 17. Mai ab. Falls er zustimmt, geht es los, wenn nicht, wird es schwierig.

Die geforderte Änderung der Akteure bedeutet nämlich auch: Sollte der Entwurf im Mai nicht abgesegnet werden, dann geht es von vorne los. Dann muss die Verordnung erneut alle Stellen durchlaufen und der Sommer dürfte dann schon wieder vorbei sein. Ich hoffe daher, dass das es nicht so kommt.

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