Anfang Mai 2025 hat der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) einen Insolvenzantrag gestellt. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Charlottenburg am 22. Mai 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt.
Der BEM existiert seit über 16 Jahren und zählt derzeit rund 250 Mitglieder, darunter Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen aus dem Bereich Elektromobilität.
Als Hauptursachen für die wirtschaftliche Schieflage nennt der Verband sowohl externe als auch interne Faktoren. Die allgemein angespannte wirtschaftliche Lage sowie branchenspezifische Herausforderungen wirkten sich negativ aus.
Zudem kam es innerhalb des Verbands zu internen Konflikten, die zu Austritten, Kündigungen und Zahlungsausfällen führten. Diese Entwicklungen schwächten die finanzielle Basis des Verbands erheblich.
Wirtschaftliche Probleme und interne Spannungen
Laut Angaben des Vorstands führte die angespannte Lage zu einer bilanziellen Überschuldung mit negativer Fortführungsprognose. Infolgedessen sei die Stellung des Insolvenzantrags ein rechtlich notwendiger Schritt gewesen. Die Entscheidung wird intern als tiefgreifender Einschnitt bewertet, auch wenn sie als unausweichlich dargestellt wird.
Der BEM hatte sich über die Jahre hinweg als Interessenvertretung für Elektromobilität in Deutschland positioniert. Neben der politischen Lobbyarbeit gehörten die Vernetzung von Akteuren und die Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte zu seinen Kernaufgaben. Das Insolvenzverfahren wirft nun Fragen zur Zukunft des Verbands und seiner Rolle im Transformationsprozess der Mobilität auf.
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