Neue Ladesäulenverordnung beschlossen: Einfacher zahlen wird möglich

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Die Bundesregierung hat die Ladesäulenverordnung überarbeitet. Das dürfte unter anderem die Deutsche Kreditwirtschaft freuen, denn das Bezahlen an E-Ladesäulen soll einfacher werden.

Im letzten Jahr hatte bereits Mastercard eine Förderung „offener“ Bezahlsysteme an E-Ladestationen angekündigt. Kürzlich meldete sich auch die Deutsche Kreditwirtschaft mit einer ähnlichen Forderung zu Wort. In der neuen Ladesäulenverordnung sind entsprechende Vorgaben nun enthalten.

Neue Ladesäulenverordnung – das steckt drin

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung setzt einen Beschluss der konzertierten Aktion Mobilität vom 8. September 2020 sowie eine Vorgabe im Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung vom November 2019 um.

Ziel der Änderungsverordnung ist der Aufbau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nutzerfreundlichen und interoperablen Ladeinfrastruktur mit einheitlichem Bezahlsystem.

Schnittstelle für dynamische Daten

Neu errichtete Ladepunkte müssen ab Juli 2023 über eine Schnittstelle verfügen, die genutzt werden kann, um Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft zu übermitteln.

Kontaktloser Zahlungsvorgang wird Pflicht

Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts hat an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung zu ermöglichen und einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems anzubieten.

Info

Zu den gängigen Kreditkartensystemen zählen Mastercard und VISA, die weltweit genutzt werden. Gängiges Debitkartensystem in Deutschland ist die girocard, da jeder Inhaber eines Girokontos in der Regel über mindestens eine solche Karte verfügt.

Normalladepunkte mit Kabel

Die Errichtung von Normalladepunkten, die ausschließlich mit fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sind, wird zugelassen und der Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung auf Nutzfahrzeuge erweitert.

Kürzere Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur besteht spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme statt wie bisher mindestens vier Wochen vor Aufbau.

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