Neue Regeln zur Mehrwertsteuer bei Online-Einkäufen

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Zum 1. Juli 2021 treten die neuen Mehrwertsteuervorschriften für Online-Einkäufe in der EU in Kraft. Die Deutsche Post DHL hatte über die Anpassungen neulich bereits informiert

Sie sollen einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen gewährleisten und den grenzüberschreitenden elektronischen Handel vereinfachen. Als Verbraucher ist es sicher ganz gut, die neuen Regelungen einmal gehört zu haben. Ziel? Die für Online-Verkäufe fällige Mehrwertsteuer soll an das Land des Verbrauchers gehen.

Das Mehrwertsteuersystem der EU wurde zuletzt im Jahr 1993 aktualisiert. Es konnte mit dem zunehmenden elektronischen Handel, der den Einzelhandel in den letzten Jahren drastisch verändert hat, nicht Schritt halten. Die Coronakrise hat den Boom im Online-Einzelhandel noch weiter beschleunigt und erneut gezeigt, dass das System dahin gehend reformiert werden muss.

Die neuen Vorschriften sollen laut EU-Kommission Käufern und Händlern „das Leben erleichtern“. Sie betreffen Online-Verkäufer und -Marktplätze/Plattformen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, Postbetreiber und Kurierdienste, Zoll- und Steuerbehörden sowie Verbraucher.

Mehrwertsteuer bei Online-Einkäufen – Was ändert sich?

Ab dem 1. Juli 2021 wird die Art und Weise, wie die Mehrwertsteuer auf Online-Verkäufe erhoben wird, geändert – unabhängig davon, ob die Verbraucher bei Händlern innerhalb oder außerhalb der EU Käufe tätigen. Die Anpassungen werden wie folgt beschrieben:

Nach dem aktuellen System sind Waren, die von Nicht-EU-Unternehmen im Wert von weniger als 22 Euro in die EU eingeführt werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Ab Donnerstag wird diese Mehrwertsteuerbefreiung aufgehoben: Die Mehrwertsteuer wird damit künftig auf alle Waren erhoben, die in die EU eingeführt werden. Genauso ist es bereits für Waren, die von EU-Unternehmen verkauft werden.

Studien und Erfahrungen haben gezeigt, dass die Regelung missbraucht wird: Skrupellose Verkäufer außerhalb der EU kennzeichnen Warenlieferungen, z. B. Smartphones, falsch, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen. Diese Lücke ermöglicht es diesen Unternehmen, ihre Wettbewerber in der EU zu unterbieten, und verursacht den EU-Staatskassen Kosten in Höhe von schätzungsweise 7 Mrd. Euro pro Jahr, was wiederum die Steuerlast für andere Steuerzahler erhöht.

Derzeit müssen Verkäufer im elektronischen Handel in jedem Mitgliedstaat, in dem sie einen bestimmten Mindestumsatz erzielen, über eine Mehrwertsteuerregistrierung verfügen. Allerdings sind diese Schwellenwerte von Land zu Land unterschiedlich hoch. Ab dem 1. Juli werden nun die unterschiedlichen Mindestumsätze durch einen gemeinsamen EU-Schwellenwert von 10.000 Euro ersetzt. Ab diesem Schwellenwert ist die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu entrichten, in den die Erzeugnisse geliefert werden.

Um den Unternehmen das Leben und den Verkauf in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, können sich Online-Verkäufer nunmehr im elektronischen Portal „One Stop Shop“ registrieren lassen. Dort können sie alle ihre Mehrwertsteuerpflichten für ihre Verkäufe in der gesamten EU wahrnehmen. Der Schwellenwert von 10.000 Euro gilt bereits seit 2019 für online verkaufte elektronische Dienstleistungen. So müssen sich die Unternehmen nicht mehr mit komplizierten Verfahren in anderen Ländern auseinandersetzen, sondern können sich in ihrem eigenen Mitgliedstaat und in ihrer eigenen Sprache registrieren lassen. Sobald er registriert ist, kann der Online-Einzelhändler die Mehrwertsteuer im One Stop Shop für alle seine Verkäufe in der EU über eine vierteljährliche Erklärung anmelden und abführen. Der One Stop Shop übernimmt die Übermittlung der Mehrwertsteuer an den jeweiligen Mitgliedstaat.

Analog dazu wird die Einführung eines Import One Stop Shop Nicht-EU-Verkäufern eine einfache Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in der EU ermöglichen und gewährleisten, dass der korrekte Mehrwertsteuerbetrag dem Mitgliedstaat zugeführt wird, in dem die Mehrwertsteuer letztendlich zu entrichten ist. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies deutlich mehr Transparenz: Bei Käufen von einem außerhalb der EU ansässigen Verkäufer oder einer Plattform, der/die im One Stop Shop registriert ist, sollte die Mehrwertsteuer im Verkaufspreis inbegriffen sein. Da die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde, ist bei der Ankunft der Waren im Zielland demnach keine Nachzahlung an Zoll- oder Kurierdienste mehr nötig. Im Import One Stop Shop haben sich bereits zahlreiche Nicht-EU-Unternehmen registriert, darunter auch die größten globalen Online-Marktplätze.

Deutsche Post DHL: Wichtige Änderung beim internationalen Warenversand ab 1. Juli

Post Dhl Versand

Die Deutsche Post DHL Group weist aktuell auf Änderungen beim internationalen Warenversand ab dem 1. Juli 2021 hin, um Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. […]2. Juni 2021 JETZT LESEN →


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