Rundfunkreform: Radio und Fernsehen vor drastischen Einschnitten

Reformstaatsvertrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht vor einer Reform, die weitreichende Veränderungen mit sich bringen könnte.

Ein aktueller Entwurf des Reformstaatsvertrages (PDF) sieht vor, die Zahl der Hörfunkprogramme und digitalen Spartenkanäle von ARD und ZDF zu reduzieren. Davon betroffen wären insbesondere Textangebote im Online- und Social-Media-Bereich. Die Tagesschau und andere ÖRR-Kanäle weisen aktuell darauf hin.

Der Entwurf verschärft die Regelung zur sogenannten „Presseähnlichkeit“, was dazu führen könnte, dass weniger Textnachrichten und mehr Video- und Audioinhalte veröffentlicht werden. Diese Einschränkungen würden den Präferenzen der Nutzer widersprechen, die laut einer Studie nach wie vor Textnachrichten bevorzugen.

Das Ende für „online first“?

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass Online-Nachrichten erst nach ihrer Ausstrahlung im Radio oder Fernsehen veröffentlicht werden dürfen, wodurch das Prinzip „online first“ aufgehoben würde. Dies könnte dazu führen, dass zeitkritische Informationen, etwa bei Wahlen oder Unwettern, erst mit Verzögerung online verfügbar wären.

SR info-Chefredakteurin Armgard Müller-Adams betont, dass solche Einschränkungen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks widersprechen würden, die Bevölkerung schnell und umfassend zu informieren. Gerade jüngere Zielgruppen, die bevorzugt auf Online-Angebote zugreifen, könnten wichtige Informationen zu spät oder gar nicht erhalten.

Trotz der Bedenken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drängen die Zeitungsverleger auf diese Reform, da sie eine unfaire Konkurrenz durch frei zugängliche Textnachrichten sehen. Einen Vorschlag des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke, statt einer gesetzlichen Regelung eine Selbstverpflichtung einzuführen, lehnen die Verleger ab. Dass Verlage von einer Einschränkung der Textangebote auf öffentlich-rechtlichen Seiten profitieren würden, ist fraglich (PDF).

Die Verhandlungen über den „neuen“ Rundfunkänderungsstaatsvertrag dauern an, bis Freitag wollen die Ministerpräsidenten darüber beraten. Sollte der Entwurf angenommen werden, könnte der Reformstaatsvertrag im Sommer 2025 in Kraft treten, wenn alle 16 Länderparlamente zustimmen.

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