Deutschland startet die Digitalisierung der Energiewende. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Smart-Meter-Gesetz gebilligt, das den Aufbau eines intelligenten Stromnetzes und den Einbau intelligenter Stromzähler, sogenannter Smart Meter, zum Ziel hat.
Das Gesetz soll einen effizienten und sparsamen Umgang mit Energie ermöglichen und das Stromnetz entlasten. Die Einführung von Smart-Meter-Systemen ist bisher nicht so schnell vorangeschritten wie erhofft, was unter anderem an aufwendigen Verwaltungsverfahren liegt.
Um die Verfahren zu vereinfachen, bedarf der Einbau von intelligenten Stromzählern künftig keiner Zulassung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mehr. Das Gesetz macht genaue Vorgaben zur Speicherung, Löschung und Anonymisierung und verschärft bestehende Anforderungen.
Variable Strompreistarife für alle kommen
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Steuerung des Stromverbrauchs. Smart Meter sollen eine effizientere Messung und Steuerung des Stromverbrauchs und der Stromeinspeisung ermöglichen. Ab 2025 soll jeder Verbraucher die Möglichkeit haben, einen variablen Strompreistarif zu nutzen, der dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Strom günstig ist und aus erneuerbaren Energien stammt.
Dies soll zur Stabilisierung des Marktes und der Stromnetze beitragen und einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende darstellen. Die Kosten für die Nutzung eines Smart Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt, wobei sich die Netzbetreiber stärker beteiligen.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits ausführlich diskutiert und Änderungswünsche eingebracht. Einige dieser Änderungen hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss berücksichtigt, darunter auch Verbesserungen beim Einbau von Smart Metern in Mehrfamilienhäusern.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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