winSIM: Preiserhöhung war unrechtmäßig, Geld zurückholen möglich

Eine kurze aber eventuell nicht unwichtige Information für Kunden der Drillisch-Marke winSIM: Die im Mai 2017 durchgeführte win-SIM-Preiserhöhung war unrechtmäßig. Die Verbraucherzentrale NRW hatte winSIM abgemahnt und vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main Recht bekommen.

Kunden, die davon betroffen waren und von Drillisch keine automatische Entschädigung erhalten haben, können ihr Geld zurückfordern, wie finanztip schreibt:

Falls Sie betroffen sind und keine Gutschrift haben, gehen Sie so vor:

Loggen Sie sich in der Winsim-„Servicewelt“ ein (service.winsim.de) und klicken Sie in der Rubrik „Hilfe“ auf „Kontaktformular“. Wählen Sie im Aufklapp-Menü „Anfrage Preisanpassung“ und schicken Sie folgende Nachricht:

Die im März 2017 angekündigte und ab Mai umgesetzte Preiserhöhung war ungültig. Bitte erstatten Sie mir den zu viel bezahlten Betrag von insgesamt XX Euro mit der nächsten Rechnung.

Anschließend sollte alles Weitere seinen Gang gehen. Bei winSIM reagiert man zeitnah auf die Anfrage und zahlt das Geld die betroffenen Kunden aus. Dazu teilt man mit:

Da sich die Drillisch Online AG grundsätzlich nach Recht und Gesetz verhält, zahlen unsere von der Preisanpassung betroffenen Kunden wieder den bisherigen monatlichen Grundpreis.

Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen