Telekom in der Kritik: Kündigungsformular soll Kunden abschrecken

Telekom

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Telekom Deutschland GmbH wegen der Gestaltung ihres Online-Kündigungsformulars abgemahnt.

Laut der Verbraucherzentrale zeigt die Telekom auf ihrer Website beim Versuch einer Kündigung einen auffälligen Hinweis in einem magentafarbenen Kasten, der angebliche Nachteile wie den Verlust der Mobilfunknummer und hohe Auslandskosten nennt.

Diese Gestaltung halte die Organisation für manipulierend und damit für einen Verstoß gegen den Digital Services Act. Das Unternehmen sei daher aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Telekom soll laut Verbraucherschützern „Dark Patterns“ einsetzen

Rechtsexpertin Jana von Bibra erklärte laut Mitteilung, die Darstellung solle Kunden von der Kündigung abhalten. Solche Vorgehensweisen würden als „Dark Patterns“ bezeichnet, also als Designs oder Texte, die Nutzer in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflussen.

Betroffen seien insbesondere Formulierungen, die mit Angst oder Unsicherheit spielen, etwa die Frage „Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“.

Kritikpunkte der Verbraucherschützer

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale vermittelt die Telekom damit ein falsches Bild der tatsächlichen Rechtslage. Sollten die beanstandeten Elemente nicht entfernt und die Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, behält sich die Organisation rechtliche Schritte vor.

Meiner Erfahrung nach setzen sämtliche Anbieter am Markt auf ähnliche Methoden. Es überrascht mich daher nicht, dass die Telekom hier nicht besser ist als die Konkurrenz. Als aufgeklärter Nutzer sollte man sich davon natürlich nicht verunsichern lassen. Ich kann die Kritik aber nachvollziehen und gehe davon aus, dass die Telekom hier nachjustieren wird.

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