Verbraucherschützer gehen gegen Bezahlchip-Gebühren auf Festivals vor

Foto: Globelet Reusable / Unsplash

Die Verbraucherzentrale hat mehrere Festivalveranstalter abgemahnt, da diese aus Sicht der Organisation rechtswidrige Entgelte für den Einsatz von Bezahlchips verlangen.

Diese Chips, mit denen Besucher auf dem Festivalgelände bargeldlos bezahlen können, stellen bei vielen Veranstaltungen die einzige Zahlungsmöglichkeit dar.

ei der Prüfung durch die Verbraucherzentrale wurden unzulässige Gebühren festgestellt, etwa für die Aktivierung oder das Aufladen des Chips mit Beträgen zwischen 29 Cent und 2 Euro. Da die Verbraucher dabei mit Karte zahlen und keine Alternative haben, werden diese Gebühren als verboten gewertet.

Bezahlchips: Kritik an Rückzahlung und Transparenz

Ein weiteres Problem sieht die Verbraucherzentrale in der Rückzahlung von Restguthaben. Einige Veranstalter verlangen Gebühren für die Rückerstattung oder zahlen geringe Beträge nicht aus. Dabei ist die Auszahlung des vollständigen Guthabens gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von dessen Höhe und ohne Zusatzkosten.

Außerdem setzen manche Anbieter Fristen von nur wenigen Wochen für Rückerstattungen, obwohl laut Verbraucherzentrale eine dreijährige Verjährungsfrist gilt. Auch die Preistransparenz beim Ticketverkauf wird bemängelt. Servicegebühren werden oft nicht im beworbenen Preis aufgeführt, was zu Intransparenz führt.

Klage gegen Festivalveranstalter

Seit Mai 2025 hat die Verbraucherzentrale zehn Veranstalter abgemahnt, bei denen mindestens eines dieser Probleme festgestellt wurde. Acht von ihnen haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ein Anbieter, die Heroes Festival GmbH, weigerte sich und wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Strittig sind dort unter anderem Gebühren für die Chip-Aufladung und die Rückzahlung von Guthaben.

Die Klage gegen das Heroes Festival ist Teil einer umfassenderen rechtlichen Auseinandersetzung. Bereits zuvor hatten Gerichte wie das Landgericht Berlin und das Landgericht Bochum ähnliche Praktiken bei anderen Festivals für unzulässig erklärt. Die Verfahren sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale möchte nach eigenen Angaben mit gerichtlichen Entscheidungen erreichen, dass solche Gebühren dauerhaft unterbunden werden.

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